Hitze!
Eine Info unserer Kolleg:innen aus Münster: Was ist zu tun, wenn es immer wärmer wird und die Belastung für die Menschen, die in der Kita spielen und arbeiten, zunimmt? In der Kita halten sich zwei Personengruppen auf:
a) Kinder
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie warm ein Raum sein darf, in dem Kinder betreut werden.
Aber die Unfallkasse NRW schreibt dazu auf ihrer Website folgendes:
Bei Außenlufttemperaturen von über 26 °C darf nur in Ausnahmefällen die Lufttemperatur in Arbeits- und Aufenthaltsräumen 26°C überschreiten. Bereiche, in denen durch äußere Einflüsse eine starke Aufheizung erfolgen kann, sind in geeigneter Weisegegen übermäßige Hitzeeinwirkung abzuschirmen. Hierunter fällt insbesondere ein wirksamer äußerer Sonnenschutz.
Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 30 °C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, wobei technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vorgehen:
In den frühen Morgenstunden lüften. Die Tagesplanung an die Temperaturen anpassen, d. h. kein Aufenthalt im Freien bei starker Sonneneinstrahlung und sehr hohen Außentemperaturen. Besonders stark erwärmte Spielgeräte aus Metall sind zu meiden. Generell sollte auf bewegungsintensive Spielangebote verzichtet werden. Für Abkühlung der Kinder kann z. B. durch Wasserspiele und Planschmöglichkeiten im schattigen Außenbereich gesorgt werden. Auf helle, luftdurchlässige und locker sitzende Bekleidung, leichtes Schuhwerk und vor allem auf eine Kopfbedeckung ist zu achten.
Es ist dafür zu sorgen, dass Kinder und Beschäftigte ausreichend trinken. Besonders geeignet sind Mineralwasser sowie ungesüßter Früchte- und Kräutertee. Kühle, aber nicht „eiskalte“ Flüssigkeiten löschen den Durst am besten.
Auch der Speiseplan kann angepasst werden. Gut geeignet sind leichtverdauliche Gerichte wie Obst- und Gemüsesalate sowie Kaltschalen.
Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Aufenthalts- bzw. Arbeitsraum für Kinder und Beschäftigte geeignet.
Eine kurzfristige Lösung zur Absenkung der Raumtemperatur kann die vorübergehende Nutzung eines mobilen Klimagerätes sein, welches zusätzlich zur morgendlichen Lüftung eingesetzt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass Klimageräte, die Raumluft nur umwälzen und konditionieren (Heizen, Kühlen) in der Regel nicht mit geeigneten Filtern ausgestattet sind. Sie tragen im Zweifelsfall nur zur Verbreitung von Viren bei. Bei Bedarf können Sie sich durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt/Ihre Betriebsärztin beraten lassen.
Zu beachten ist beim Einsatz dieser Geräte, dass die Kinder keiner Verletzungsgefahr oder zu starkem Luftzug durch das Gerät ausgesetzt sind. Der Einsatz von mobilen Klimageräten sollte keine Dauerlösung sein und ist nur mit sicheren Geräten zulässig.
Angestellte
Hier gibt es die Arbeitsstättenverordnung.
In dieser wird geregelt, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass:
– bei Raumtemperaturen über 26 ° die Wärme durch Verschattung, Kühlungsgeräte etc. reduziert wird, (zusätzliche) Getränke bereitgestellt werden und die „Bekleidungsregeln“ gelockert werden
– bei Raumtemperaturen über 35° die Räume nicht mehr zum (längerfristigen) Arbeiten geeignet sind, es sei denn, sie können durch folgende Maßnahmen wieder abgesenkt werden:
> technisch: Luftduschen, Wasserschleier
> organisatorisch: Aufenthalt im Garten, Ausflüge
> persönlich: Getränke, lockere Kleidung
Ein Hitzeschutzkonzept stellt sicher, dass Handlungssicherheit besteht und notwendige Vorbereitungen bereits getroffen sind, wenn es plötzlich wieder heiß ist.

