Entwurf neuer Personalvereinbarung
Die Presse in Münster schlussfolgerte aus dem Entwurf, dass künftig eine Erzieher:in auf 60 Kinder aufpassen soll… ganz so ist das natürlich nicht!
Im Entwurf steht, dass es ausnahmsweise einmal jährlich mit Genehmigung des Landesjugendamtes für sechs Wochen möglich werden soll, dass bei bis zu 60 Kindern mindestens eine Fachkraft zugegen sein muss, das übrige „fehlende“ Personal aber mit dem verstärkten Einsatz von Ergänzungskräften gedeckt werden kann. Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Ausnahme: Bei mehr als 60 Kindern bräuchte es eine zweite Fachkraft; bei U3-Kindern oder solchen mit (drohender) Behinderung in der Gruppe ebenfalls.
Insgesamt weitet der Entwurf der neuen Personalverordnung das Feld geeigneter Personen etwas aus und bringt mehr Flexibilität in die Bude. Ob es eine Arbeitserleichterung wird, wenn mehr „latent“ qualifizierte Menschen das Team verstärken? Nun, es ist zu hoffen, dass weniger oft Personalnotstand ausbricht.