Förderprogramm Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Das Land NRW fördert niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung/Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul-/Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.
Wer ist antragsberechtigt? Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Antragsfrist: Vorhaben mit Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto): 31.12.2026
Wie funktioniert das Antragsverfahren? Anträge können direkt in einem einstufigen Verfahren eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal.
Weitere Infos: https://www.efre.nrw/einfach-machen/foerderung-finden/klimaanpassungkommunennrw

