Als Arbeitgeber:in muss man seinen Mitarbeitenden eine sogenannte Entgeldumwandlung ermöglichen. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende verlangen dürfen, dass ein Teil ihres Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Hierfür ist durch Arbeitsgeber:in eine Möglichkeit anzubieten. Spart man als Arbeitgeber:in durch diese Gehaltsumwandlung Sozialabgaben ein, ist ein Pflichtzuschuss hinzuzugeben.
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