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KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V.

Beratung für Elterninitiativen

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Schlagwort-Archive: Fachkräftemangel

Betreuungsausfall als „höhere Gewalt“?

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 11. September 2024 von Almut Heimbach11. September 2024

Man kennt es von Fahrgastrechten. Da fällt der Zug wegen Streik aus und die Frage ist nun, wer für den Schaden der Passagiere aufkommen muss. Aber wie ist das eigentlich, wenn wegen Personalmangel oder Krankheitswelle der Betrieb einer Kita eingeschränkt wird? Können Eltern ihre Beiträge wegen nichterfülltem Betreuungsumfang zurückfordern?

Grundsätzlich erstmal „Nein“. (Aber Vorsicht: Grundsätzlich versteht sich hier juristisch, d.h. es kommt drauf an). Gemäß Gesetz werden die _städtisch_ erhobenen Betreuungsgelder nämlich _pauschal_ erhoben und es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gegenleistung: Das ist gesetzlich geregelt. Gut, manche Kommunen erstatten auf Kulanz zurück. Aber was ist mit dem Vertragsverhältnis zwischen Elterninitiative und Eltern? Da kommt es darauf an, was im Betreuungsvertrag bzw. der Beitragssatzung steht, beziehungsweise was die Elterninitiative reingeschrieben hat. Der von einem Rechtsanwalt noch zu perfektionierende Inhalt wäre sinngemäß: „Im Falle kurzfristig und ungeplanter Schließungen / entfallenden Essensangebotes z.B. durch Krankheitsfälle beim Personal / Urlaub besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung der Essensbeiträge oder der Vereinsbeiträge und auch kein Schadensersatzanspruch“ könnte komischen Rückforderungsideen der Eltern jedenfalls vorbeugen helfen. Denn wenn die eine private Ersatzbetreuung organisieren müssen oder gar Verdienstausfall erleiden, kann es schnell sehr viel teurer werden als es der anteilige Vereinsbeitrag überhaupt war.

Hinweis: Gemäß KiBiz sind die Beiträge an Elterninitiativen keine Gelder, die für die Betreuung geleistet werden. Sondern eben Vereinsbeiträge, die mit der Betreuung per se nichts zu tun haben. (Anders als Essensbeiträge). DAFFKE rät daher schon lange, dies auch in den Betreuungsverträgen bitte exakt so und nicht anders darzustellen, das Wort „Betreuung“ in Bezug auf die Vereinsgelder also völlig zu vermeiden. Wer sich daran hielt, dürfte auch ohne Änderung eigentlich kein Problem mit der Rückforderung der Vereinsbeiträge wegen ausgefallener Betreuung haben.

Eine neue Personalvereinbarung wird kommen…

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 11. September 2024 von Almut Heimbach11. September 2024

Der Entwurf liegt uns zwar noch nicht vor, aber wie aus gut informierten Kreisen zu hören war, verabschieden wir uns (hoffentlich nicht für immer) vom pädagogischen Fachkräftegebot im engeren Sinne. Heißt: Statt auf die Gewerkschaften und Rechtsgutachten zu hören und die 35-h-Betreuung zur Erfüllung des Rechtsanspruches für ausreichend zu deklarieren (was natürlich einen Aufschrei bei Eltern gegeben hätte und nach KEKS-Einschätzung nahezu voll zu Lasten der Berufstätigkeit insbesondere der Mütter gegangen wäre) hat man sich in Hinblick auf den Fachkräftemangel wohl entschlossen, anders zu verfahren.

Zum einen (so hört man) könnten notwendige Deutschkenntnisse auf das B-1-Sprachniveau abgesenkt werden. B-1 ist etwas besser als „grundlegende Kenntnisse“ aber schlechter als „selbständige Sprachanwendung“. Die Möglichkeit des Einsatzes von „anderen Arbeitskräften“, die ihre Nachqualifikation durch „Training on the Job“ erlangen werden, wird wohl ausgeweitet werden. Die Einsatzmöglichkeit von Ergänzungskräften könnte auf alle Gruppentypen ausgeweitet werden. Krankheitsvertretungen von „echten“ Fachkräften durch Ergänzungskräfte sollen bis zu 6 Wochen lang möglich werden.

Es bleibt wohl als kurzfristige Lösung nichts anderes übrig. Als erfolgreiche „Fachkräfteoffensive“ kann das aber nicht tituliert werden.

Nach einer ersten Beratung hat die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (LAGE) hierzu folgende Fragen:
Diese Aufweichung des Qualifizierungsstandards braucht ein Verfallsdatum (wenngleich dadurch gewonnenen Kräften danach die Tür offengehalten werden sollte). Die Gehaltseinstufungen sind bezogen auf die Qualifikation vorzunehmen und nicht allein auf Basis der ausgeübten Tätigkeit. (Die Betreuung mag gleich sein, aber eben nicht der Bildungsumfang). Wenn nun Vertretungsregeln offiziell gelockert werden sollten, fordern die Elterninitiativen, ihren ureigensten Einsatz von Elterndiensten auch in zeitweiliger Vertretung von „Fachkräften“ nicht zu topedieren, wie dies durch die Landesjugendämter wohl zuletzt zunehmend geschieht. Und: Wer arbeitet denn diese „sonstigen“ Arbeitskräfte ein? Wer soll die Einrichtungen fachlich beraten hierzu? Es braucht mehr Geld im System, um kitainterne Anleitung zu stärken aber auch um externe Fachberatung auszuweiten. Es leuchtet ein, dass Kitas mit besonders hohem Anteil von Kindern mit nicht-deutschsprachigem Elternhaus mehr Zuschüsse erhalten. Aber ebenso würde es einleuchten, dass auch Kitas mit noch-nicht-gut-deutschsprachigem Personal mehr Gelder benötigen für die intensivierte Anleitung. Vor allen Dingen dürfen diese kurzfristigen Maßnahmen nicht dafür sorgen, dass notwendige mittelfristige und langfristige Maßnahmen der Gewinnung und intensivierten Ausbildung von „echten“ pädagogischen Fachkräften (mit guten Deutschkenntnissen) weggespart werden.

Platzbörse

  • U3 Platz in einer Elterninitiative Köln Südstadt ab September
  • Kitaplatz ab 1.8.25 im belgischen Viertel für ein 4 jähriges Mädchen

Jobbörse

  • ERZIEHER*IN / KINDERPFLEGER*IN (M/W/D) / ERGÄNZUNGSKRAFT IN VOLL- (39h), TEILZEIT GESUCHT
  • Elterinitative sucht Kita-Leitung

KEKS: Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. | Nohlstraße 24 b | 50733 Köln (Nippes) | Tel.: 0221 – 95 89 254 | E-Mail: keks.koeln[ät]netcologne.de

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