Das ist eine recht spannende Gerichtsentscheidung, auf die wir bereits hingewiesen hatten und dies, da nun das Urteil auch schriftlich vorliegt, gern nochmal tun. Ob daraus eine Steilvorlage für Erzieher*innen-initiativen, denen ja (anders als Elterninitiativen) jegliche Erhebung von Elternbeiträgen untersagt ist, erwächst, dürfen wohl Rechtsanwälte oder der Landtag klären. Ohne die wird es m.E. nicht gehen, sofern die Regierung nicht überraschend verkündet, von sich aus den entsprechenden KiBiz-Paragraphen zu kippen. Was freilich am schicksten wäre, jedenfalls für die Erzieher*inneninitiativen.
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