Unsere Münsteraner Kolleg:innen weisen darauf hin, dass besondere Vorkommnisse, die Kinder mit einer bewilligten Leistung der Eingliederungshilfe betreffen, seit 12.05.2025 zusätzlich über die Anlage F „Besondere Vorkommnisse“ des Landesrahmenvertrages an den Leistungsträger zu übermitteln sind. Hierbei handelt es sich um einen zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und den Landschaftsverbänden in NRW abgestimmten Vordruck. Das Formular „Anlage F“, das Rundschreiben des LWL zum Thema sowie Beispiele für meldepflichtige Ereignisse haben die Münsteraner für euch im Beitrag „Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit Meldungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen (Stand: 06/2025)“ unter „Aktuelles“ auf der DAFFKE-Homepage ergänzt. Die Abläufe im LVR dürften sich davon nicht unterscheiden.
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Fehlzeiten und Personalausfälle
Das aktuelle Dossier der Studie „Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe in NRW“ der Autor:innengruppe Forschungsverbund DJI/TU Dortmund widmet sich dem Thema krankheitsbedingte Fehlzeiten und Personalausfälle in ausgewählten Sozial- und Erziehungsberufen. Wir haben mal reingeschaut und fanden folgendes Ergebnis interessant: In Regionen mit niedrigen Anteilen reduzierter Betreuungszeiten gibt es zugleich höhere Anteile von Teil- und Gruppenschließungen – und umgekehrt. Bedeutet: Es liegt die Vermutung nahe, dass die unterschiedlichen Landschaftsverbände LVR vs. LWL jeweils das ein- oder andere bevorzugen, wobei der LVR es recht eindeutig eher auf Gruppen- oder Teilschließungen hinauslaufen lässt. Und obwohl eigentlich überall Erzieher:innen fehlen, führt das nicht überall gleichermaßen zum Personalmangel. Da hätten wir einen Interpretationsvorschlag: Wenn Erzieher:innen schneller kündigen können, als neue gefunden werden können und also der Zeitbedarf, neue zu finden, länger ist, als die Kündigungsfrist, dann dürfte es dort, wo die „Dienstzugehörigkeitsdauer“ der kündigenden Erzieher*innen kürzer ist, zu mehr Problemen kommen. Und das ist dort der Fall, wo viele Kitas noch nicht lange bestehen und wo es vor Ort (Fach)Hochschulen für Erzieher*innen gibt (also mehr Berufsanfänger:innen zu finden sind).