Unsere jährlich zugesendeten Neuvorstandspakete haben sich dieses Jahr etwas verzögert, werden nun aber vorbereitet und dann sukzessive im Jahresverlauf versendet. Sie informieren eure eventuellen Neuvorstände über die Mitgliedschaft und das Beratungsangebot von KEKS sowie enthalten (sofern uns entsprechende Informationen vorliegen) eine Übersicht darüber, welche gesetzlichen Auflagen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz, Trinkwasseruntersuchung, Prävention, Qualitätsmanagement nach unserer Kenntnis bereits erfüllt sind und welche noch der Bearbeitung harren.
Archiv der Kategorie: Aktuelles
Rechtsanwaltliche Fortbildungen Arbeitsrecht
Die Kölner Kanzlei Hille-Beden bietet ein umfangreiches Seminarangebot zu Grundlagen sowie Teilauspekten des Arbeitsrechtes an. Ihr Fortbildungsangebot ist hier zu finden: https://www.hille-beden.de/seminare-und-inhouse-schulungen
Angebote der der DGUV
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist die Unfallversicherung für alle Kindertagesstätten, so auch Elterninitiativen. Es sind alle Kinder und das Personal gegen Unfälle (Personenschäden) bei einer versicherten Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung tragen im Falle der Kinder die Kommunen in NRW bzw. das Land NRW. Für die Beschäftigten muss der Träger die Beiträge an den zuständigen Unfallversicherungsträger entrichten. Die DGUV bietet zahlreiche Informationen und Fortbildung für Kitas bzw. dort Beschäftigte, vorrangig natürlich zum Thema Sicherheit und Unfallprävention. Eine Übersicht ihrer Leistungen für Kitas findet man hier: https://www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/betriebsart/kitas.html
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Unser Fax funktioniert wieder!
Nach mehreren Monaten ohne funktionsfähiges Faxgerät (wir wissen leider nicht, was alles nicht bei uns angekommen ist!!) konnte das letztlich unerwartet rein mechanische Problem (der Adapter von Westernstecker auf TAE hatte schlicht die falschen Maße, so dass der Stecker nicht vollständig drin saß, was man aber von vorn betrachtet nicht erkennen konnte) mit Hilfe eine Feile und Panzertape behoben werden. Heißt: Ab sofort funktioniert unser Fax wieder.
Fortbildung Finanzierung unter KiBiz
Einzelne Plätze wären noch frei bei unserer Fortbildung für Finanzvorstände und Leitungen:
Fortbildung: Finanzen – Grundlagen der Finanzierung nach Kibiz
Bericht über Waldsicherheitproblematik
Die Zeitschrift „Holz-Zentralblatt“ hat in ihrer Ausgabe Nr. 11 vom 14.03.2025 ausführlich über die Waldsicherheitsproblematik der Waldkindergärten berichtet, deren finanzielle Situation gerade vor die Wand (bzw. den Baum) fährt. Wald und Forst NRW hat nämlich seine Nutzungsverträge überarbeitet. Die neuen beinhalten, dass es für Waldkindergärten künftig verpflichtend ist, alle 18 Monate eine Kontrolle durch FLL bzw. VTA zertifizierte Baumpflegebetreibe durchführern zu lassen und nicht nur diese Kosten selbst zu tragen, sondern zusätzlich auch noch jene, die eventuell für die dringliche Entfernung von Totholz u.ä. anfallen. Das ist freilich nicht irgendwie gegenfinanziert für die Kitas. Manche sammeln Spenden oder haben noch Rücklagen, um den Spaß einmalig zahlen zu können, aber künftig soll das ja alle 18 Monate erfolgen. Man ist zwar mit der Politik im Gespräch (auch die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen ist beteiligt), aber finanziell ist da auch nichts zu reißen.
Appell zur Bundes-Kita-Qualität
BAGE teilt mit:
Ein breites Netzwerk aus Organisationen, Verbänden und Trägern im Bereich der frühkindlichen Bildung, aus Wissenschaft und Forschung sowie von Sozialpartnern und engagierten Einzelpersonen hat am letzten Freitag, 14. März 2025 , einen gemeinsamen Appell an die Koalitionsverhandelnden gesendet. Dieser enthält die Aufforderung, auch in der neuen Legislatur eine Beteiligung des Bundes im Sinne der Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes zu gewährleisten – weg von Programmen, hin zu verbindlichen gesetzlichen Regelungen.
Die Ziele sind unverändert: die Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung, mehr Teilhabe an der Kindertagesbetreuung, die Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland und ein gutes Aufwachsen von Kindern. Die BAGE hat als Teil dieses Bündnisses diesen Appell mit gezeichnet.
Mehr Informationen findet ihr hier auf der Webseite der BAGE: https://www.bage.de/gemeinsamer-appell-zur-kita-qualitaet/
Online-Fobi: Grundlagen Prävention
Aufgrund der hohen Nachfrage im vergangenen Jahr wiederholen die Regionalstellen von PsG.nrw ihre gemeinsame Online-Veranstaltung „Wissen schützt – Grundlagen Prävention sexualisierte Gewalt“ am 06.05.2025. Die Veranstaltung ist kostenlos und findet von 9.00–12.00 Uhr statt. (weitere Informationen)
Vereinnahmung von Kinderschutzfragen durch politische Akteure
PsG.nrw (Präventionsarbeit) beobachtet eine Vereinnahmung von Kinderschutzfragen durch politische Akteure und Kreise, die eine sexuelle Bildung von Kindern außerhalb des Elternhauses ablehnt. Diese Bildung ist aber eine Voraussetzung für Prävention ist, um ein Benennen-können überhaupt zu ermöglichen. PsG.nrw hat auf seiner Homepage einige Materialien zusammengestellt.
Zuschüsse für Fortbildungen
Info von DAFFKE:
2025 gibt es wieder Landeszuschüsse zu bestimmten Fortbildungen:
– Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung
– Beobachtung und Dokumentation
– Medienkompetenzförderung
– Anti-Bias-Ansatz, vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung und soziale Inklusion
– Herausforderungen in Bezug auf die Aufarbeitung der Pandemie
– Maßnahmen für prozessbegleitende Fachberatungen
– NEU ab 2025: Aufgaben der Praxisanleitung
Diese Fortbildungen werden über das KiBiz.web abgerechnet.
Zu den genauen Zuschusshöhen (berechnet sich pro Gruppe) und Antragsmodalitäten kontaktiert bitte Euer zuständiges Jugendamt.
Aus einem anderen Topf werden Fortbildungen zu folgendem Thema bezuschusst:
– Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten
Auch hierzu könnt Ihr bei Bedarf mit Eurem zuständigen Jugendamt in Kontakt treten, um die möglichen Zuschusshöhen und Antragsmodalitäten zu erfahren.
Masernschutznachweis?
Erinnerungsauffrischung:
Seit dem 01.03.2020 gilt eine Nachweispflicht über einen ausreichenden Masernschutz u.a. für
Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden. Hierzu zählen
insbesondere Schulen (incl. OGS-Angebote), Kindertageseinrichtungen sowie erlaubnispflichtige
Kindertagespflegeeinrichtungen (§ 20 Abs. 8ff i.V.m. § 33 Nr. 1- 3 Infektionsschutzgesetz – IfSG).
Alle Personen, die in einer dieser Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder tätig sind (sofern
nach dem 31.12.1970 geboren), haben der Einrichtungsleitung vor der Aufnahme der Betreuung oder
Tätigkeit einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz vorzulegen. Für Minderjährige liegt
die Verantwortung bei den Sorgeberechtigten.
Als ausreichender Masernschutz-Nachweis gilt (§ 20 Abs. 9 IfSG):
– Impfausweis oder eine entsprechende ärztliche Impfbescheinigung über einen ausreichenden Masernimpfschutz (ab dem 2. Lebensjahr: zwei Masernimpfungen; vom 1. bis 2. Lebensjahr: eine Masernimpfung)
– Immunitätsnachweis: Ärztliches Zeugnis, dass eine Immunität gegen Masern besteht (i.d.R. nach vorheriger Erkrankung)
– Kontraindikationsnachweis: Ärztliches Zeugnis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft werden kann
– Bestätigungsnachweis: Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer Einrichtungsleitung, dass einer der drei vorgenannten Nachweise dort bereits zuvor vorgelegt wurde (z.B. bei Kita- bzw. Schulwechsel)
Hinweis zur Masern-Impfung von „unter Zweijährigen“:
Für Kinder unter einem Lebensjahr ist noch kein Nachweis zum Masernschutz vorzulegen. Sie
können daher auch ohne Nachweis aufgenommen werden. In der Zeit von der Vollendung des ersten
bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres gilt eine Masernschutzimpfung als ausreichender
Impfschutz. Ab Vollendung des zweiten Lebensjahres ist jedoch der Nachweis von zwei
Masernschutzimpfungen erforderlich.
Konsequenzen bei fehlendem Nachweis:
Personen, die vor der Aufnahme in der Gemeinschaftseinrichtung keinen ausreichenden Nachweis
zum Masernschutz vorlegen, dürfen in Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtigen
Kindertagespflegeeinrichtungen nicht betreut und nicht beschäftigt werden sowie in Schulen nicht am
OGS-Angebot teilnehmen. Solange die 2. Impfung nach der Vollendung des zweiten Lebensjahres
nicht vorliegt, darf das Kind in der Kita, in der Kindertagespflege oder im OGS nicht betreut werden. Eine Ausnahme gilt für schulpflichtige Kinder und Jugendliche: diese dürfen auch ohne Masernschutznachweis den Unterricht besuchen (Schulpflicht).
Pflichtige Meldung an das Gesundheitsamt (§ 20 Abs. 9, 9a IfSG):
Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit eines vorgelegten Nachweises, hat die
Einrichtungsleitung das Gesundheitsamt zu benachrichtigen.
Ebenso sind alle Schülerinnen und Schüler, für die bis zur Schulaufnahme kein ausreichender
Nachweis zum Masernschutz vorgelegt wird, dem Gesundheitsamt zu melden.
Wichtig: Wird der Nachweis nach erfolgter Meldung in der Schule vorgezeigt, bitten wir Sie, dies
zeitnah an das Gesundheitsamt zu melden!
Wenn bei jüngeren Kindern bis zum zweiten Lebensjahr die notwendige Erstimpfung bzw. die
Vervollständigung des Masernimpfschutzes nicht innerhalb eines Monats, nachdem die Impfung
möglich war, nachgewiesen wird, sind diese Kinder von der Einrichtungsleitung ebenfalls dem
Gesundheitsamt zu melden. Dies gilt analog, wenn eine zeitlich begrenzte medizinische
Kontraindikation vorlag und die Frist abgelaufen ist.
Die Meldung mit den erforderlichen personenbezogenen Daten ist an das zuständige Gesundheitsamt der Stadt zu richten.
Konsequenzen bei Verstößen gegen das Betreuungs- bzw. Beschäftigungsverbot sowie gegen
die Meldepflicht:
Verstöße einer Einrichtungsleitung gegen das Verbot der Betreuung oder Beschäftigung von
Personen, die keinen ausreichenden Masernschutznachweis vorgelegt haben, stellen ebenso wie
Verstöße gegen die Meldepflicht ggü. dem Gesundheitsamt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese
können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden (§ 73 Abs. 1a Ziffer 7a-7d i.V.m. Abs. 2
IfSG). Das Gesundheitsamt geht diesen Verstößen nach.
Hinweis: Die Datenübermittlung ist gesetzlich angeordnet und damit auch ohne Einwilligung der
betroffenen Person datenschutzrechtlich zulässig.
Unterstützung für die Prüfung der Masernschutznachweise finden Sie u.a. im Leitfaden „Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern-Immunität nach?“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Dieser richtet sich an Endverbraucher, also z.B. Eltern der betreuten Kinder.
Meldebögen
Hinweis von DAFFKE:
der jährliche Meldebogen im KiBiz.web ist freigeschaltet und kann (und muss) bearbeitet werden.
Es handelt sich dabei um eine statistische Erhebung des Landes NRW, die die Kita-Daten zum Stichtag 01. März 2025 erheben. (KEKS geht somit davon aus, dass diese Info auch auf Kölner Einrichtungen zutrifft).
Dieser Meldebogen ist aber nicht zu verwechseln mit der vom Statistischen Landesamt „IT.NRW“ aktuell per Post verschickten Aufforderung, sich unter „www.idev.nrw.de“ einzuloggen (die Zugangsdaten stehen praktischerweise jedes Jahr neu im Schreiben) und den dortigen Bogen auszufüllen (aber auch dort kann man viele Angaben aus den Vorjahren übernehmen).
Ihr müsst beide statistischen Erhebungen mitmachen!
Bei Fragen wendet euch entweder an den jeweiligen Support bzw. ggf. proVedi (falls die von euch beauftragt sind).
Fachtagung Elterninitiativen „Vielfalt und Demokratie“
Der DaBEI e.V. und die BAGE e.V. laden Euch zu unserer diesjährigen Fachtagung für Elterninitiativen und kleinen freien Träger 2025 in Potsdam ein. Anmeldungen sind ab sofort bis zum 04. April 2025 möglich.
https://dabei-brandenburg.de/fachtagung-der-elterninitiativen-und-kleine-freie-traeger-2025-in-potsdam/
Mit Euch zusammen, Euren Mitgliedern, Elterninitiativen, kleinen freien Träger, Interessierten und Gleichgesinnten wollen wir uns zwei Tage im Mai (23.05. – 24.05.2025) zum Thema „Vielfalt und Demokratie“ austauschen. Euch erwartet ein vielseitiges Programm mit tollen Dozent*innen und ein Veranstaltungsort direkt am See. Das Programm und weitere Informationen sind auf der Veranstaltungsseite hinterlegt!
Kitapädagogik in Frage gestellt
Info von der BAGE:
In einer Stellungnahme wissenschaftlicher Fachverbände der Kindheitspädagogik wird der Aufruf „Kita-Kindeswohl-im-Blick“ von Veronika Verbeek, welcher die Kitapädagogik pauschal infrage stellt, scharf kritisiert und mit wissenschaftlicher Evidenz widerlegt. Hier exemplarisch der link zum Bundesnetzwerk Fortbildung und Beratung in der Frühpädagogik, ihr findet die Stellungnahme aber auch bspw. bei der BAG-BEK oder der ASH: https://das-bundesnetzwerk.de/fuer-wissenschaftlichkeit-und-kinderrechte
Veranstaltungen zum Ganztag
Info von der BAGE:
Veranstaltungen zum Ganztag:
*02./03. April 2025: Ganztagskongress des BMFSFJ und des BMBF „Das Kind im Zentrum“ – bis 27.03. könnt ihr euch noch für eine digitale Teilnahme registrieren: https://bmfsfj-veranstaltung.bafza.de/ganztagskongress-2025/anmeldung
*07. Mai 2025 09:15 bis 12:45 Uhr: Online-Fachtag „Außercurriculare MINT-Bildungsangebote im Ganztag“ des BMFSFJ und des BMBF. Save the date anbei, wenn ihr daran Interesse habt gebt mir gern Bescheid, dann leite ich euch die Einladung und den link zur Anmeldung gern weiter.
*Online Veranstaltungsreihe: „Ganztägige Bildung und Betreuung im Fokus der Wissenschaft“ des DJI & BMFSFJ: http://www.dji.de/ganztag2025
nächste Veranstaltungen:
13.03, 14:00-15:30, Thema: Ganztag und kommunales Bildungsmanagement mit Ronald Langner, Tina Wiesner (DJI – Regionale Entwicklungsagentur für Kommunales Bildungsmanagement Bayern/Mitteldeutschland) und Prof. Dr. Wolfgang Mack (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg)
15.05, 14:00-15:30, Thema: Personal im Ganztag – Rekrutierungssituation und Beschäftigungsbedingungen mit Katja Tillmann (Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte am Forschungsverbund DJI/TU Dortmund) und Dr. Anja Warning (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)
10.06, 10:00-11:30, Thema: Demokratiebildung und Partizipation im Ganztag mit Dr. Katja Flämig, Dr. Leonhard Birnbacher (DJI-Projekt „Demokratiebildung im Ganztag“) und Prof. Dr. Thomas Coelen (Universität Siegen)
Existenzgefährdender Geburtenrückgang!
Die kommentierten Daten der Kinder- und Jugendhilfe 2024 https://www.akjstat.tu-dortmund.de/komdat/komdat-03/2024 widmen sich neben der Information und Analyse über die Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung und der Gefährdungseinschätzung vor allem zwei Themenkomplexen: erstens dem jüngsten Geburtenrückgang und seinen Auswirkungen auf die Kita – deutet sich eine Zeitenwende an? Zweites Thema ist der massive Fachkräftemangel in Westdeutschland gekoppelt an die Beobachtung des einschlägigen Arbeits- und des sozialpädagogischen Ausbildungsmarkts. Es sind spannende Zeiten. Hinweis: Auch der Geburtenrückgang in Köln ist trotz einmaliger Effekte durch Fluchtbewegungen dramatisch. Wie bereits im Herbst vergangenen Jahres dargestellt, berichten Fachberatungen teilweise von 20% weniger Kindern: https://keks-koeln.de/2024/10/02/schrumpfende-kinderzahlen/
Wir möchten allen Elterninitiativen dringend ans Herz legen, sich hierzu und zu ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gedanken zu machen. Es werden Einrichtungen aufgrund zu geringer Anmeldezahlen schließen müssen. Wäre doch schade, wenn eure dabei wäre.
Expertisen des BMFSFJ
Infos von der BAGE:
Das BMFSFJ hat 2024 zwei Expertisen in Auftrag gegeben, die beim letzten Expertendialog zum KiQuTG vorgestellt wurden.
Auf Basis des aktuellen Forschungsstandes untersucht die Expertise „Ökonomische und volkswirtschaftliche Effekte von Kindertagesbetreuung“ von Prognos, welche Auswirkungen die Kindertagesbetreuung auf Familien und die Volkswirtschaft hat. Hier findet ihr die Lang- und Kurzfassung sowie die zentralen Ergebnisse https://www.fruehe-chancen.de/themen/qualitaetsentwicklung/oekonomische-und-volkswirtschaftliche-effekte-von-kindertagesbetreuung
Die zweiten Expertise „Auswirkungen von Kindertagesbetreuung auf die kindliche Entwicklung“ von pädquis fasst in einem review nationaler und internationaler Studien zusammen, wie sich die Quantität (Kita-Besuch, Eintrittsalter, Betreuungsumfang) und Qualität (z. B. Prozessqualität wie die Interaktionen zwischen Fachkraft und Kind oder Strukturqualität wie der Personal-Kind-Schlüssel) der Kindertagesbetreuung auf verschiedene Entwicklungsmaße (z. B. sprachliche, kognitive, sozial-emotionale Entwicklung) von Kindern unter drei Jahren und von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt auswirken. Hier findet ihr die Lang- und Kurzfassung sowie die zentralen Ergebnisse https://www.fruehe-chancen.de/themen/qualitaetsentwicklung/auswirkungen-von-kindertagesbetreuung-auf-die-kindliche-entwicklung
*Petition für Kindertagespflege in NRW*
Liebe Eltern, Kindertagespflegepersonen und Interessierte,
das Land NRW hat im KiBiz gesetzliche Vorgaben geschaffen, um bessere Rahmenbedingungen für Familien, Kinder und Kindertagespflegepersonen zu gewährleisten. Doch etliche Kommunen in NRW halten sich nicht an diese Vorgaben und erhalten somit zu Unrecht Landesmittel in mehrfach doppelstelliger Millionenhöhe. Wir fordern das Land NRW auf: Stoppen Sie endlich diese Missstände! Bitte unterschreibt und teilt dafür unsere Petition:
Achtung: Anmeldeschluss Vorstandsfortbildungen!
Gern machen wir nochmal auf unsere anstehen Vorstandsfortbildungen am 09. März aufmerksam.
Der Anmeldeschluss für beide Veranstaltungen ist am 16. Februar.
Fortbildung für Personalvorstände, Thema Arbeitsrecht, Zoom: 09.03.2025 15.-17.30 Uhr.
Bestandteil dieser Fortbildung wird „Das Arbeitsrecht von A – Z“ sein, von der Stellenausschreibung bis zum Zeugnis für den ausscheidenden Mitarbeiter.
Infos: https://keks-koeln.de/veranstaltungen/personalvorstandsfortbildung-thema-arbeitsrecht/
Fortbildung für Vereinsvorstände, insb. erste Vorsitzende und Stellvertreter, Zoom: 09.03.2025 9.30-13 Uhr.
Schwerpunkt bilden die Themen „Haftung des Vorstandes“ und „Arbeitsgebiete und Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes und Zusammenarbeit mit der pädagogischen Leitung“. Infos:https://keks-koeln.de/veranstaltung/fortbildung-fuer-neuvorstaende-3/
Präventions-Fortbildung
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) bietet eine Fortbildung für Fachkräfte an:
Fortbildung „Kinder- und Jugendarbeit … aber sicher! Prävention von sexualisierter Gewalt in Institutionen“
Mehrtägige Weiterbildung in Köln | 3 Blöcke ab Anfang April | Kosten 690 € | Jetzt anmelden!
Die Teilnehmenden erwerben Fachwissen zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und setzen sich mit den Grundkenntnissen der Prävention und Intervention auseinander. Dabei bauen die drei Seminarmodule Basiswissen, Wissensvertiefung und Präventionsansätze und Aktiv werden inhaltlich aufeinander auf. Die Weiterbildung richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlichen Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und sich in ihrer Institution zum Thema „Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ engagieren wollen.
Web-Sprechstunde Personalverordnung
Die Landesjugendämter Rheinland (LVR) und Westfalen (LWL) bieten monatlich eine Web-Sprechstunde zur neuen Personalverordnung an – für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung nötig. Der nächste Termin wird am 20. Februar 2025 stattfinden. Weitere Termine und Informationen zur Anmeldemöglichkeit findet ihr auf dem Flyer von LVR und LWL.
Risiko- und Potentialanalyse im Schutzprozess
In ihrem aktuellen Newsletter befasst sich die PsG.nrw mit der Risiko- und Potentialanalyse, welche das Kernstück eines Schutzprozesses hinsichtlich der Analyse des Ist-Standes einer Organisation darstellt. Mit ihr werden die wesentlichen Bedarfe für ein Rechte- und Schutzkonzept ermittelt, der konkrete Rahmen, in welchem der Schutzprozess eingepasst werden muss, um voll wirken zu können. Hier geht es zum informativen Text.
Ernstfall: Örtliche Prüfungen nach §46 SGB VIII
Das 2021 in Kraft getretene KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) ist die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Landesjugendämtern, den örtlichen Jugendämtern und den Trägern der Jugendhilfe. Es regelt u.a. auch die institutionelle Kindertagesbetreuung und ist Teil des Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
In diesem Zuge werden nun auch alle Träger von Kindertagesstätten regelmäßig (nach unserer Kenntnis alle 4 Jahre) durch das Landesjugendamt (LVR) geprüft. Weiterlesen →
Externes Fortbildungsangebot
PsG.nrw bietet am Montag, dem 17.02. eine Zoom-Fortbildung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe an. Das Thema ist: Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Gefahren einer fortwährenden Verbesonderung. Nähere Informationen hierzu: https://psg.nrw/veranstaltungen/verbesonderung/
Fortbildungen & Arbeitskreise
Hier unsere Termine zu kurzfristig anstehenden Fortbildungen & Arbeitskreisen.
Weitere finden sich auf unserer Veranstaltungsübersicht.
Montag, 03.02.: Digitaler Vorstands-Stammtisch, 19.-20.30 Uhr, kostenfrei. Platz für Eure Fragestellungen!
Sonntag, 09.03.: Neuvorstandsfortbildung online, 9.30-max. 13 Uhr. Kostenpflichtig. Haftung & Aufgaben des Vorstandes.
Sonntag, 09.03.: Personalvorstandsfortbildung online, 15.-max. 17.30 Uhr. Arbeitsrecht von A-Z.
Für all diese Veranstaltungen ist eine fristgerechte Anmeldung nötig. Details sind den jeweiligen Links zu entnehmen.
Jugendherbergs-Ausweis für euch
Voraussetzung für die (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Damit bei Gruppenreisen in Jugendherbergen nicht jede*r Teilnehmer*in Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen (die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) die Möglichkeit, die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH zu beantragen. KEKS hat bereitzs seit mehreren Jahren eine solche „Gruppenmitgliedschaft“, die auch von all seinen Mitgliedern genutzt werden kann. Wenn Ihr als KEKS-Mitglied also die Reise in eine Jugendherberge mit Eurer Einrichtung oder als Team plant, so könnt Ihr gerne eine unserer Ausweiskarten im Büro anfordern!
Frohe Festtage!
Liebe Mitglieder & Kolleg:innen,
das Team von Keks dankt -auch im Namen von Vorstand und Aufsichtsrat- für die schöne Zusammenarbeit und wünscht Frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr!
Das Jahr neigt sich seinem Ende zu. Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür. Auch KEKS schließt sein Büro und ist von Samstag, den 21. Dezember 2024 bis einschließlich Montag 06.01.2025 allenfalls zufällig (per E-Mail) erreichbar.
Eine gute Zeit und erholsame Tage zwischen den Jahren wünscht Euch Eure KEKS
Ländermonitoring Frühkindliche Bildung
Die Bertelsmann-Stiftung hat ihr diesjähriges Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme veröffentlicht und kommt zum „überraschendem“ Ergebnis, dass die Situation in den KiTas ist weiterhin sehr angespannt sei. Zwar hätten der Platzausbau und strukturelle Verbesserungen bei der Personalausstattung bundesweit gesehen zu einem starken Anstieg des KiTa-Personals geführt, es bestünde aber weiterhin Personalbedarf, der jedoch oft ungedeckt bliebe. Weiterlesen →
Wegsicherungspflicht bei Eis und Schnee
Feuchtes Laub, Schnee, Eisglätte: Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer bzw. Mieter: Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln besagt, dass Gehwege zu räumen und bei Glätte auch zu streuen sind. Dies ist grundsätzlich Sache der Grundstückseigentümer*innen. Aus der Straßenreinigungssatzung kann man als Grundstückseigentümer*in ersehen, ob eine Pflicht zur Reinigung und Winterwartung des Gehweges besteht.Die Eigentümer*innen können die Arbeiten auf speziell beauftragte Personen wie die Mieter*innen oder professionelle Firmen übertragen. Weiterlesen →
Wetterangemessene Kleidung
Unsere Kolleg:innen aus Hannover haben im Gegensatz zu uns gemerkt, dass es irgendwie frisch geworden ist und einen schönen Text verfasst, den wir gern mit euch teilen:
„Zieh dir was an, mir ist kalt!“ Ein Dauerbrenner zur kalten Jahreszeit: wetterangemessene Kleidung… Weiterlesen →