↓
 

KEKS – Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V.

Beratung für Elterninitiativen

  • Home
  • Service
  • FAQ
  • Über Uns
  • KEKS-Mitglieder
  • Marktplatz
  • Aktuelles
    • Veranstaltungen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Startseite→Kategorien Aktuelles - Seite 5 << 1 2 3 4 5 6 >>  
 

Archiv der Kategorie: Aktuelles

Artikelnavigation

<< 1 2 3 4 5 6 >>

Illegale Gruppen?

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 14. August 2024 von Almut Heimbach14. August 2024

Aus der Beratung: Inhabergeführte Einrichtungen machen sich gern ein bisschen über Elterninitiativen lustig mit der Aussage „Die wissen nicht, wo ihre Betriebserlaubnis ist“. Mit zusammen 36 Jahren Erfahrung in der Fachberatung kommen aber auch die hiesigen KEKS-Beraterinnen zu keiner abweichenden Einschätzung.

Die Betriebserlaubnis ist Voraussetzung für den Betrieb einer Einrichtung, in der (mehrere) Kinder durch (eingestelltes oder selbständiges) Personal und außerhalb der eigenen Privatwohnung regelmäßig betreut werden. Auch Tageseltern benötigen eine Betriebserlaubnis, klassische Babysitter hingegeben oft nicht. Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis bestehen in Abhängigkeit von Kinderanzahl und deren Alter und beziehen sich u.a. auf die Größe und Ausstattung der Räume sowie die Qualifizierung der Leitung. Weiterlesen →

Union Versicherungsdienst vs. Ecclesia

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 14. August 2024 von Almut Heimbach14. August 2024

Der Union-Versicherungsdienst hatte offenbar im vergangenen Jahr festgestellt, dass nicht alle Kindertagesstätten, die bei ihm versichert waren, über die vorausgesetzte Mitgliedschaft beim Paritätischen verfügten. Zumindest in Münster führte dies dazu, dass einige Einrichtungen zum 31.12.23 die Kündigung ihrer Versicherung erhielten. Glücklicherweise gelang es dem Münsteraner Dachverband, neue „eigene“ Sammelverträge über die Ecclesia-Gruppe abzuschließen – ein Angebot, welches die meisten der Einrichtungen annahmen.

Sollte es unter unseren Mitgliedern Einrichtungen geben, die künftig gekündigt werden sollten aus obigen Gründen, so bitten wir von KEKS um frühestmögliche Benachrichtigung, um rechtzeitig eine ähnliche Lösung zu erarbeiten.

Entwurf Weiterentwicklung Qualitäts-Bundesgesetz

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 7. August 2024 von Almut Heimbach7. August 2024

2019 war das Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“, in Kraft getreten. Ziel ist eine bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung. Das ließ sich der Bund einige Milliarden kosten. Aufgrund des Föderalismus konnten die Bundesländer eigene Schwerpunkte setzen und – wie NRW – zumindest teilweise in wahlkampfrelevante kostenfreie Kita-Jahre investieren.Über die Effektivität in Bezug auf die Qualität ließ sich da freilich streiten.

Dieses Gesetz wurde jeweils auf seinen Erfolg geprüft und weiterentwickelt. Inzwischen steht die Dritte Version im Entwurfsstadium. Weiterlesen →

Personalausschreibungen ausreizen

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 26. Juni 2024 von Almut Heimbach26. Juni 2024

Oft liest man in Stellenausschreibungen schlicht, dass eine „Fachkraft“ gesucht werde. In Anbetracht des Fachkräftemangels könnte es hingegen zielführend sein, dies klar zu machen, wer alles (außer den „klassischen“ Erzieher:innen) gemäß Personalvereinbarung inzwischen als Fachkraft gilt und diese weiteren Berufsgruppen gezielter anzusprechen. Denn nicht jede:r arbeitssuchende geeignete Person weiß selbst, dass sie als Fachkraft gilt. Weiterlesen →

Petitionen zur Bildungswende

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 26. Juni 2024 von Almut Heimbach26. Juni 2024

Derzeit ist offen, ob das Qualitätsentwicklungsgesetzt wie gehofft fortgeführt und auch entsprechend finanziell ausgestattet werden kann (wenngleich die Ministerin optimistisch ist).Vor diesem Hintergrund und der Situation in der Bildung (auch den Kitas) haben sich einige Petitionen und Bündnisse an den Start begeben. Die Petition zur Kampagne „Jedes Kind zählt“ kann jetzt online unterschrieben werden:
www.jedes-kind-zaehlt.de/unterschreiben Weiterlesen →

Tag der offenen Tür in der Kindertagespflege

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 20. Juni 2024 von Joelle Winter20. Juni 2024

Diskussionsveranstaltung „Die Lage der Kitas in NRW“

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 19. Juni 2024 von Almut Heimbach19. Juni 2024

Die SPD-Fraktion im Landtag lädt für den 02.07.2024 ab 17:30 Uhr (Einlass) in den Landtag zu der Diskussionsveranstaltung „Die Lage der Kitas in NRW ­- Zwischen Prognos Studie und KiBiz“ ein. Weiterlesen →

Krisenszenario Personalausfälle

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 19. Juni 2024 von Almut Heimbach19. Juni 2024

Michael Schrader von pragma hat für die Zeitschrift KiTa Aktuell Heft 5 und 6 2024 Beiträge zum Thema „Umgang mit dem Krisenszenario Personalausfälle in Kitas“ verfasst.  Hierzu schreibt er: „Der Druck in den Kitas nimmt ja immer noch zu… Das ist leider so. Und wir müssen damit umgehen lernen und darauf vorbereiten, um das bestmögliche aus  Krisensituationen zu machen. Hierzu meine Einschätzungen, Anregungen und Vorschläge: Weiterlesen →

Pilotprojekt Quereinstieg

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 12. Juni 2024 von Almut Heimbach12. Juni 2024

Das Land hat Anfang des Jahres ein Modellvorhaben zum Quereinstieg in Kitas für das Berufsfeld Kinderpflege entwickelt und den Kommunen erstmalig übermittelt. Am 16. April diesen Jahres  informierte das MKJFGFI erstmalig über die nachstehenden Möglichkeiten der Anrechenbarkeit auf Ergänzungsfachkraftstunden und damit die Refinanzierbarkeit des Projektes: Weiterlesen →

AJS-Veranstaltungen im Juni

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 12. Juni 2024 von Almut Heimbach12. Juni 2024

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz in NRW weist auf zwei anstehende Veranstaltungen hin, bei denen noch Plätze frei sind:

» Plan P.-Digital: „Konvertit*innen im Fokus – Religiös motivierte Konversion oder Konversion in den Islamismus?“ – AJS NRW

Die Konversion zum Islam wird im öffentlichen Diskurs stärker diskutiert als die Konversion zu anderen Religionen. Oft wird nicht unterschieden, ob es sich um Konversionen zu unterschiedlichen Strömungen des Islam oder Konversionen in einen islamistischen Kontext hinein handelt. Doch was unterscheidet eine Konversion zum Islam von einer Konversion in einen islamistischen Kontext?

25.06.2024 | 10:00 – 13:00 Uhr | Online-Fortbildung | Teilnahme ist kostenlos

» Fake News – zum Umgang mit Falschmeldungen – AJS NRW

Es wird gelogen, was das Zeug hält – online wie offline! Falschmeldungen können politische Prozesse und Entscheidungen beeinflussen und schwere Folgen nach sich ziehen. Aber auch auf das persönliche Leben können Fakes Einfluss nehmen. Im Workshop beschäftigen wir uns u.a. mit den Merkmalen von Fake News, um diese zu erkennen.

27.6.2024 | 9:00 – 12:30 Uhr | Online-Fortbildung | 35,- € | begrenzte Teilnehmendenzahl

Mehr Informationen zu den Veranstaltungen finden sich über die Links oben oder auf www.ajs.nrw.

BAGE-Heft „Arbeitsschutz“

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 12. Juni 2024 von Almut Heimbach12. Juni 2024

Das neue BAGE-Heft „Arbeitsschutz“ ist frisch gedruckt! Es ist umfangreicher als die anderen BAGE-Hefte und kostet für KEKS-Mitglieder 4€. Die Lieferung wird in den nächsten Tagen erwartet, bestellen könnt Ihr also bereits bei uns im Büro. Wer es schneller haben möchte, findet diese und andere Publikationen im Webshop der BAGE:
https://www.bage.de/shop/

Vorständen in Elterninitiativen ist das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen schon immer ein wichtiges Anliegen.
Allerdings ist es gar nicht so leicht im großen Feld der Arbeitssicherheit den Überblick zu behalten. Die Anzahl der Vorschriften ist inzwischen immens. Und letztlich trägt das Vorstandsteam in seiner Rolle als Trägervertreter, Arbeitgeber und Unternehmer hierfür die Verantwortung. Umso wichtiger ist es die inzwischen ebenfalls breit aufgestellten Unterstützungssysteme und Informationsquellen zu kennen und zu nutzen.

Save the Date: Bundestagung

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 12. Juni 2024 von Almut Heimbach12. Juni 2024

Die nächste Bundestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) findet vom 13.06.-14.06.2025 in Potsdam statt.

Anforderungen an Spielgruppen

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 5. Juni 2024 von Almut Heimbach5. Juni 2024

Die Anforderungen an Spielgruppen sind vor einigen Jahren beträchtlich angehoben worden. Zugrunde liegt die Grundlogik, dass, je jünger die betreuten Kinder sind und desto zeitlich umfassender die Fremdbetreuung erfolgt, im Sinne des Kindeswohls auch höhere Maßstäbe anzulegen sind, was die Qualifizierung der Mitarbeitenden, die Konzeption aber auch die Räumlichkeiten anbelangt. Weiterlesen →

#Jedes Kind zählt Update

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 5. Juni 2024 von Almut Heimbach5. Juni 2024

Fachkräfte, Eltern, Träger und Verbände aus ganz Deutschland haben mit der Kampagne „Jedes Kind zählt“ eine offizielle Petition an den Bundestag eingereicht. Ziel ist es, die größte Petition aller Zeiten zu werden. Dafür braucht es 500.000 Unterschriften. Die Initiatoren der Kampagne fürchten den Wegfall der Bundesmittel für Qualitätsmaßnahmen in Kitas ab 2025. Weiterlesen →

#Jedes Kind zählt

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 22. Mai 2024 von Almut Heimbach22. Mai 2024

Die Kampagne #Jedes Kind zählt möchte alle Erzieher:innen, Fachberatungen, Eltern, Träger und Verbände der frühkindlichen Bildung und Betreuung zusammenführen, um gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Politik Kitas und die Kinder in den Mittelpunkt stellt und endlich die Bedingungen verbessert. Hierzu fand am 07. Mai ein erstes digitales Kita-Forum statt. Weiterlesen →

Jubiläum des Augsburger Dachverbandes

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 22. Mai 2024 von Almut Heimbach22. Mai 2024

Der Dachverband der Elterninitiativen Augsburg e.V. feiert sein 20. Jubiläum mit einem Familienfest 
am Samstag, 15.Juni 2024 von 10.00-17.00 Uhr Im Annahof 4, 86150 Augsburg. Hierzu lädt er Klein & Groß zum großen Familienfest mit Aktionen, Spiel und Spaß und einem bunten Bühnenprogramm ein.

Neues Rahmenvertragsangebot Arbeitssicherheit

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 22. Mai 2024 von Almut Heimbach22. Mai 2024

Seit bereits einigen Jahren besteht im Bereich der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Arbeitssicherheit für KEKS-Mitglieder die Möglichkeit, auf das Rahmenangebot der Ingenieurgesellschaft AJP GmbH, Münster
zurückzugreifen. Diese sind auf die sicherheitstechnische Betreuung von Elterninitiativen spezialisiert.

Neu hinzugekommen ist in diesem Bereich das Angebot des Kölner Unternehmens Salz-Arbeitsschutz. Hier handelt es sich um einen Anbieter, für den sich gleichfalls sehr viele unserer Mitglieder entschieden haben. Ein Ansichtsangebot für die Betreuung von bis zu zehn Mitarbeitenden liegt im KEKS-Büro vor. Weiterlesen →

Das Ende einer Spielgruppe

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 22. Mai 2024 von Almut Heimbach22. Mai 2024

Bedauerlicherweise kam das LVR nach intensiver Prüfung zu den Ergebnis, dass es einer seit über drei Jahrzehnten im Agnesviertel bestehenden Spielgruppe keine Betriebserlaubnis in Aussicht stellen kann. Vorangegangen waren sehr intensive Wochen, in denen Vorstand und Elternschaft der Einrichtung äußert engagiert und konzentriert darum bemüht waren, die Rahmenbedingungen genehmigungsfähig umzugestalten. Es scheiterte letztlich und fast schon überraschend an den räumlichen Gegebenheiten. Der vorhandene Raum wurde auch bei einer möglichen Gruppenverkleinerung als zu klein erachtet, zudem hätte sich der Sanitärraum nicht unmittelbar anschließend befunden, sondern knapp 10m entfernt. Zur kostenfreien zur Verfügung-Stellung eines weiteren Raumes sah sich der Vermieter, welcher durch einen Anruf die Prüfung ausgelöst hatte, nicht in der Lage. Das Bedauern über die im August erfolgende Schließung besteht sowohl auf Seiten des LVR, wie auch der Elternschaft der Spielgruppe. KEKS verliert eines seiner langjährigsten Mitglieder.
Weiterlesen →

Neues Mitglied: Raschelbande e.V.

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 22. Mai 2024 von Almut Heimbach22. Mai 2024

Wir begrüßen unter unseren Mitgliedern als Neuzugang herzlich den Verein Raschelbande. Diese Elterninitiative befindet sich derzeit auf ihrem Weg Richtung Betriebserlaubnis. Geplant ist ein eingruppiger Waldkindergarten Gleueler Straße/Militärring in Köln. Aktuell werden noch Eltern gesucht, welche, sofern es August losgehen könnte, Interesse daran hätten, ihr Kind in einen Waldkindergarten zu geben. raschelbande.koeln

Sand austauschen oder waschen?

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 15. Mai 2024 von Almut Heimbach15. Mai 2024

Der Erlass von 2018, der Kitas zum jährlichen Sandaustausch verpflichtete, wurde 2020 aufgehoben.
Aus hygienischer Sicht muss der Sand im Sandkasten alle 1-3 Jahre ausgewechselt werden. Abhängig ist das Intervall aber von individuellen Gegebenheiten. So kann eine Nachtabdeckung sinnvoll sein, um Nachbars Katze, Laub usw. abzuhalten.
https://www.sichere-kita.de/aussengelaende/spielplatzgeraete/sandkasten
Den Austauschen können GaLa-Unternehmen machen.
Kümmert man sich um die Neubefüllung selbst, so sind von der Körnung her viele Einrichtungen mit „gewaschenem Mauersand“ zufrieden, weil dieser nicht zu fein ist. Keine der Einrichtungen gab an, dass sich statt einem Austausch das Waschen lohnen würde. Nichtsdestotrotz gibt es inzwischen spezialisierte Anbieter, die gerade das Gegenteil sagen. Ökologisch sinnvoll wäre es (je nach Art der Reinigung). Je teurer „neuer“ Sand wird, desto eher lohnt sich das Waschen, hier sind Veränderungstendenzen zu beachten.

Aus Beratung: Erweiterte Führungszeugnisse

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 24. April 2024 von Almut Heimbach22. Mai 2024

Die kommunalen Jugendämter sind bereits seit einigen Jahren dazu verpflichtet, „Vereinbarung nach§ 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII“ mit den freien Trägern der Jugendhilfe zu Treffen, die definieren, welcher Personenkreis erweiterte Führungszeugnisse vorzulegen hat. Zugegeben haben einige Jugendämter lange zur Umsetzung gebraucht und zugegebenermaßen sind die Vereinbarungen teilweise recht schwammig.

Vom Grundprinzip her läuft es aber darauf hinaus, dass jede Person, die aufgrund Dauer oder Intensivität ihrer Tätigkeit eine Bindung zu den betreuten Kindern aufbauen könnte oder im Rahmen der Einrichtung die Möglichkeit hätte, unbeobachtet mit ihnen zu sein, ein erweitertes Führungszeugnis vorzuzeigen hat. Das betrifft neben fast allen Mitarbeitenden (darunter auch Praktikanten oder Küchenkräfte) der Kita teilweise auch ehrenamtlich Tätige, beispielweise wäre hier an die regelmäßige Vorlese-Oma zu denken oder eben andere „Aufgabeninhaber“, deren Tätigkeit während der Betreuungszeit nicht nur vereinzelt in der Kita erfolgt. Also wenn Eltern vorgesehen sind, die in der Betreuung einspringen oder unterstützen sollen, diese in jedem Fall. Kommen sie aber nur einmal ausnahmsweise vormittags mal vorbei, um Unkraut zu jähten, dann eher nicht. Weiterlesen →

Ehrenamtsnachweis!

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 24. April 2024 von Almut Heimbach24. April 2024

KEKS e.V. ist bereits seit mehreren Jahren dazu berechtigt, offizielle „Engagementsnachweise“ des Landes auszustellen. NRW hat 2002 als erstes Bundesland einen Engagementnachweis eingeführt – gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden und weiteren Trägern des Ehrenamtes, Wirtschaftsverbänden und Arbeitgeberorganisationen. Der Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen ist eine Form der Wertschätzung und Anerkennung.

Welchen Nutzen hat der Engagementnachweis? Nun, er dient bei Bewerbungen als Nachweis für soziale Kompetenzen und ehrenamtlich erworbene Kompetenzen. Denn das, was beispielsweise Vorstände in Elterninitiativen leisten, geht ja über ein „normales“ Ehrenamt deutlich hinaus. Gerade die Personalführung und die finanzielle Verantwortung bestimmter Vorstandsposten hat auch für das berufliche Weiterkommen hohe Relevanz.

Nachweise können bei KEKS unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, des Zeitraums der Tätigkeit, des Amtes und der dazugehörenden Tätigkeiten sowie der Einrichtung kostenfrei angefordert werden.

Vertragsstrafe für Pflichtarbeitsstunden?

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 24. April 2024 von Almut Heimbach24. April 2024

Pflichtarbeitsstunden in Elterninitiativen sind zulässig. Ob diese in Form eines Vorstandsamtes (viele Elterninitiativen befreien Vorstände pauschal von Pflichtarbeitsstunden, da diese sowieso mehr leisten) oder der Verantwortlichkeit für einen bestimmten Bereich (z.B. „Baugruppenleitung“) oder in Form „spontaner“ und wechselnden Tätigkeiten geleistet wird, ist letztlich die Entscheidung des jeweiligen Elternteiles. Es ist möglich, für den Fall nicht geleisteter Pflichtarbeitsstunden eine Vertragsstrafe vorzusehen.

Der „Nachteil“ besteht darin, dass sich vermögende Eltern „freikaufen“ könnten. In der Realität wurde dies aber nur in Ausnahmefällen beobachtet bzw. vermutet. Zudem sollte für den sozialen Frieden darauf geachtet werden, dass eine Unterscheidung erfolgen kann und erfolgen sollte zwischen Eltern, die es zeitlich wirklich nicht schaffen können (z.B. alleinerziehend und vollzeittätig mit drei Kindern und eins schwerbehindert) zu denen, die einfach keine Lust haben.

Eine Vertragsstrafe sollte von ihrer Höhe her so bemessen sein, dass davon tatsächlich der Stundensatz einer Facharbeitskraft bezahlt werden kann. Denn die muss dann ja einspringen. Eine Handwerkerstunde liegt inzwischen bei 40€-60€/Stunde.

Es gibt Vorbedingungen:
1. Es muss beweisbar sein, dass die Eltern bei Vertragsabschluss wussten, dass sie verpflichtet sind, Elternarbeitsstunden zu leisten und in welcher Höhe. D.h. die Existenz von Elternarbeitsstunden und Vertragsstrafe müssen im Vertrag und einer separaten Beitragsordnung benannt werden.
3. Dies bedeutet, dass alle (künftig abgeschlossenen) Verträge geändert werden.
4. Zuerst aber muss in die Satzung unter „Mitgliedsbeiträge/Elternarbeitsstunden“ aufgenommen werden, dass es Vertragsstrafen gibt. Die Elternarbeitsstunden stehen ja hoffentlich schon drin?
5. Sinnvoll könnte sein, sowohl was die Stundenanzahl der Elternarbeitsstunden wie auch die Höhe der Strafzahlungen angeht, diese im Vertrag und in der Satzung nicht genau zu beziffern, sondern stattdessen zu schreiben: „Von den Mitgliedern sind sogenannte Elternarbeitsstunden zu leisten. Ihre Anzahl und ihre Fälligkeit wird mit einfacher Mehrheit in einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung festgesetzt. Eine Staffelung, beispielsweise in Hinsicht auf die Anzahl der Kinder einer Familie oder den Familienstand der Eltern, ist möglich. In nachgewiesenen Härtefällen kann die teilweise oder vollständige Pausierung von der Verpflichtung zu Elternarbeitsstunden durch einfachen Beschluss des Vorstandes erfolgen. Werden Elternarbeitsstunden nicht geleistet, ohne dass ein Härtefall nachgewiesen werden kann, wird eine Vertragsstrafe fällig. Ihre Höhe ist Teil der Beitragsordnung.“
6. Damit das ganze Nachdruck hat, könnte (je nach Satzung) unter „Beendigung der Mitgliedschaft“ aufgenommen werden, dass (auch) die Nichtzahlung einer festgesetzten Vertragsstrafe zur Kündigung führen kann.

Da es sich um eine Satzungsänderung handelt, muss allerdings die erforderliche Mehrzeit in der Elternschaft gefunden werden. Wie man ordnungsgemäß Satzungsänderungen durchführt, wisst Ihr?

Die Änderungen werden erst ab Eintragung beim Amtsgericht wirksam.

Aus Beratung: Keine Pflicht-Vorstände!

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 24. April 2024 von Almut Heimbach24. April 2024

Wer kennt es nicht: Das Problem, Nachfolger für ausscheidende Vorstände zu finden. Die Vorstandstätigkeit verpflichtend zu machen (z.B. ein Jahr pro betreutem Kind) ist aber nach unserer Einschätzung unzulässig. Zum einen müssen Vorstände demokratisch von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Ein Automatismus („der/die muss gewählt werden, das ist sein/ihr Pflichtjahr“) ist nicht zulässig und gefährdet nach Einschätzung von KEKS womöglich sogar die Gemeinnützigkeit. Zum anderen könnte es durch einen solchen Automatismus dazu kommen, dass Menschen zu einem Amt kommen, für welches sie aus-egal-welchem-Grund völlig ungeeignet sind und dessen Verantwortlichkeiten sie nicht entsprechen können. In solchen Fällen läge ein Organisationsversagen der übrigen Vorstandsmitglieder vor, würden sie eine solche Person in ihrem Amt belassen und es hierdurch zu Fehlern käme (die weitreichende Folgen haben können). In Folge sind auch Vertragsstrafen für Eltern, die ihr „Vorstandsamt-Pflichtjahr“ nicht leisten, aus unserer Sicht unzulässig. Hinweis: Nicht jedes „Amt“ welches in Elterninitiativen existiert, ist automatisch ein Vorstandsamt im Sinne der Satzung und Pflichtarbeitsstunden als solches sind in Elterninitiativen selbstverständlich zulässig.

Wie findet man Nachfolger für ausscheidende Vorstände? Erfasst man bereits bei der Anmeldung der Kinder den Beruf und besondere Interessen/Affinitäten der Eltern in Hinblick auf zu vergebende Vorstandsaufgaben, so existiert bereits ein Überblick darüber, wer für Aufgabenbereich XY prädistiniert wäre. So fällt es jemandem, der auch beruflich vielleicht bereits mit Personalführung zu tun hat, die Übernahme einer solchen Aufgabe leichter und auch die benötigte Zeit, um sich einzuarbeiten, ist deutlich reduziert. Das senkt die Belastung. Zwotens: Existieren „Stellenbeschreibungen“ der freiwerdenen Vorstandsposten mit den Aufgabengebieten, können die Interessenten erheblich besser beurteilen, ob sie sich die Übernahme dieses Amtes zutrauen. Warum nicht Plakate gestalten und aushängen mit Ansprechpersonen bei Interesse? (Wenn nicht jede/r jede/n kennt, vielleicht sogar mit Foto?) Besteht eine stetige Kommunikationsbrücke zwischen Vorstand und Elternschaft, indem entsprechend aufbereitete Protokolle (ggf. anonymisiert/gekürzt) von Vorstandssitzungen regelmäßig ausgehängt werden, so kann auch dies den Informationsstand und auch das Verständnis für Vorstandsarbeit erheblich verbessern. (Und sei es nur, dass Arbeitsscheue abgeschreckt werden). Wie steht es um die Einarbeitung neuer Vorstände? Kann man diese gewährleisten oder gestaltet man diese sogar verpflichtend über die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen? Nicht zuletzt: Bildet der Vorstand ein „Gutes Team“ und zieht an einem Strang, fühlen sich die gegenwärtigen Vorstände wohl miteinander, fällt manches leichter. Welche Traditionen gibt es an kleinen Dankeschöns für die Vorstände? Bei meiner Elternini gabs im Advent immer ein großes Glas mit selbstgebackenen Plätzchen, einmal im Jahr die Einladung zu einem gemeinsamen Essen und Blumen nach der Mitgliederversammlung und ein kleines Präsent zum Geburtstag – klingt nach wenig, machte emotional aber viel aus. Man darf sich auch die Frage stellen: Mit wem würde ich denn gern zusammenarbeiten? Natürlich macht es einen Unterschied, ob „global“ unter allen Eltern nach einem Vorstand gesucht wird, oder ob man zusätzlich persönlich von jemandem angesprochen wird, der schon im Vorstand ist und bleibt und der einem sagt: Hej, wie wäre es mit dir, könnte ich mir gut vorstellen, das würde gemeinsam Freude machen.

Zu dem Thema Vorstandswechsel gibt es eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen. Bei uns im Büro oder unter bage.de

Anmeldefrist Fortbildung Neuvorstände

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 10. April 2024 von Almut Heimbach10. April 2024

Liebe Mitglieder, beachtet bitte, dass die Anmeldefrist zu unserer Fortbildung für Neuvorstände am 27.04.2024 nahezu abgelaufen ist. Da die Mindestteilnehmerzahl bislang noch nicht erreicht ist, solltet Ihr bei Interesse zügig in die Puschen kommen 😉 Hier die Details:
https://keks-koeln.de/veranstaltung/fortbildung-fuer-neuvorstaende/

BAGE-Webshop

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 10. April 2024 von Almut Heimbach10. April 2024

Viele kennen schon die Publikationsreihe „Gut zu wissen“ unserer Bundesarbeitsgemeinschaft. Bereits erschienen sich die praktischen Hilfen zu den Themen Vorstandsarbeit, Vorstandswechsel, Mitgliederversammlung, Datenschutz, Fotografieren und Filmen und Aufsichtspflicht. Nun gibt es seit kurzem auch einen BAGE-Online-Shop. Derzeit basiert dieser noch auf Erst zahlen- dann Ware erhalten. Denn eine Mahn-Abteilung gibt es nicht.

Neu: Veranstaltungskalender

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 4. April 2024 von Almut Heimbach4. April 2024

Unser Veranstaltungskalender bietet eine aktuelle Übersicht über unsere Fortbildungen. Ihr findet ihn auf unserer Internetseite unter „Aktuelles“ -> Veranstaltungen sowie unter diesem direkten Link: https://keks-koeln.de/veranstaltungen/

Stellungnahme „Kitagründungen durch Elterninitiativen“

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 21. März 2024 von Almut Heimbach21. März 2024

Am 14.03.2024 war eine Expertenanhörung im Landtag zum Thema „Kitagründungen durch Elterninitiativen vereinfachen und stärken“. Für die Landes- beziehungsweise Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen war Beate Heeg (DAFFKE Münster) vor Ort, zudem mit einer Vertreterin von Kunterbunt (Köln) auch ein KEKS-Mitglied. Hier findet Ihr die Stellungnahme unserer Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen: Elterninitiativgründung 2024

Jahresprogramm Fortbildungen und Veranstaltungen 2024

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 12. März 2024 von Joelle Winter18. März 2024

JAHRESPROGRAMM 2024

Anmeldung KEKS

Einladung Finanzen am 02.03.2024: Finanzen 020324

Einladung Neuvorstände am 27.04.2024: Neuvorstände 270424

Einladung „Mit der Kita in den Wald“ am 24.05.2024: Waldtag 240524

Einladung Personalvorstände am 25.05.2024: Einladung Personal 250524 NEU

Einladung Buchhaltung am 15.06.2024: Buchhaltung 150624

Einladung Finanzen am 05.10.2024: Finanzen 051024

Einladung Neuvorstände am 20.10.2024: Neuvorstände 201024

Einladung Personalvorstände am 17.11.2024: Personal 171124

 

 

Zulässigkeit von Zusatzbeiträgen

KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Veröffentlicht am 7. März 2024 von Almut Heimbach4. April 2024

Das Familienministerium in NRW hat bereits im November 2020 die Unzulässigkeit von Zusatzbeiträgen für die Betreuung von Kindern erläutert. Gemäß § 51 Absatz 1 Satz 1 des am 1. August 2020 in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) können in Nordrhein-Westfalen Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ausschließlich vom Jugendamt festgesetzt werden. Kindertagespflegepersonen bzw. deren Anstellungsträger sowie Träger von Kindertageseinrichtungen dürfen grundsätzlich kein zusätzliches Entgelt von den Eltern der betreuten Kinder verlangen.

Von dieser Regel gibt es lediglich folgende Ausnahmen: a) Die Erhebung von Essensgeld, wobei nur die real entstandenen und transparent dargelegten Kosten verlangt werden dürfen und b) Elterninitiativen, d.h. Vereine, dem Erziehungsberechtigte von mindestens 90 Prozent der die Einrichtung besuchenden Kinder angehören, dürfen Vereinsbeiträge und Pflichtarbeitsstunden gemäß ihrer Satzung erheben.

Unzulässig sind Zahlungen, zu denen die Eltern anlässlich der Aufnahme ihres Kinders in die Kindertageseinrichtung verpflichtet werden. Ebenfalls darf die Aufnahme eines Kindes nicht von einer Mitgliedschaft der Eltern in einem separaten Förderverein abhängig gemacht werden. Einrichtungen, die keine Elterninitiativen sind, dürfen keine Pflichtarbeitsstunden verlangen. Eine separate Gebühr für z.B. Bastelmaterial ist unzulässig.

Zusätzliche Angebote der musikalischen oder bilingualen Früherziehung, Gesundheits-, Bewegungs- und Kreativangebote sowie Angebote zur Lese- bzw. Medienerziehung und Ähnliches dürfen innerhalb der öffentlich geförderten Öffnungszeiten vorgehalten werden, wenn gewährleistet ist, dass sie allen betreuten Kindern gleichermaßen zugänglich sind, wobei eine Differenzierung nach einzelnen Zielgruppen, an die sich spezifische Angebote richten, z.B. Kurse für Vorschulkinder, zulässig sind. Es ist aber dafür Sorge zu tragen, dass kein Kind aufgrund der finanziellen Situation der Eltern von einem Angebot ausgeschlossen wird. Dies gilt auch für Ausflüge.Besondere Angebote von Familienzentren außerhalb ihres Kita-Angebotes unterfallen nicht dem Verbot der Erhebung von Zusatzbeiträgen. Es soll jedoch grundsätzlich gewährleistet sein, dass alle Familien gleichermaßen Zugang haben und Kostenbeiträge nicht ihre chancengerechten Entwicklungsmöglichkeiten einschränken.

Mit Urteil vom 26. Oktober 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht abweichend davon und bezogen auf die Klage eines Berliner Trägers gegen das Land Berlin, welches eine starre Obergrenze für Zuzahlungen verfügt hatte (also eine etwas andere Situation) die Zulässigkeit von Obergrenzen für Zuzahlungen zurückgewiesen, da diese mit dem gesetzlich verankerten Prinzip der Trägerpluralität nicht vereinbar sei. Zwar tritt durch dieses Urteil das Prinzip der Chancengleichheit für alle Kinder nicht hinter das gleichermaßen zu beachtende Recht der Träger auf Pluralität und Autonomie zurück -aber es seien eben beide Rechtsgüter gleichermaßen zu beachten.

Ob und in welcher Form langfristig diese grundsätzliche Entscheidung auf das in NRW geltende grundsätzliche vollständige Verbot von Zusatzbeiträgen (Obergrenze=0) Einfluss haben wird, ist noch nicht absehbar. Tatsache ist, dass in NRW sogenannte Erzieherinitiativen, die keine Elternvereinsbeiträge erheben dürfen, allergrößte Finanzierungsschwierigkeiten haben. Hier zeigt sich, dass die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass eine Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu Einschränkungen auch in der Trägerpluralität führt, durchaus zutrifft. Bereits 2017 kam ein Rechtsgutachten der Fröbel-Gruppe zu dem Ergebnis, dass eine mit Eigenanteilen verbundene Förderfinanzierung bei der Erbringung rechtsanspruchsgestützter Leistungen zu einer Angebotsteuerung führt, die fachlich geeignete Leistungsanbieter ausgrenzt und damit das Wunsch- und Wahlrecht der leistungsberechtigten Personen aushöhlt.

Artikelnavigation

<< 1 2 3 4 5 6 >>

Platzbörse

  • Plätze bei Tagesmutter frei!
  • Freier Betreuungsplatz in Kindertagespflege in Braunsfeld

Jobbörse

  • Der Kinderladen Bernhardstrasse in Köln-Bayenthal sucht eine Ergänzungskraft (m/w/d)
  • Wir suchen für unsere Kita eine(n) Alltagshelfer(in) auf Midijob- Basis (15-20 Stunden/Woche an mind. 2 vollen Tagen)

KEKS: Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. | Nohlstraße 24 b | 50733 Köln (Nippes) | Tel.: 0221 – 95 89 254 | E-Mail: keks.koeln[ät]netcologne.de

©2025 - KEKS - Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe e.V. Datenschutzerklärung
↑