„Für meine neue Publikation habe ich fünf unterschiedliche Einrichtungen unter die Lupe genommen und vielfältige Stimmen von Kindern, Fachkräften und Trägern gesammelt, die auf ganz verschiedene Weise den Kinderschutz im Ganztag leben. Zentral ist dabei die Orientierung an den Kinderrechten, die nicht nur den Schutz vor Gefahren gewährleistet, sondern auch das Vertrauen zwischen Kindern und Erwachsenen stärkt. Weiterlesen →
Archiv der Kategorie: Aktuelles
Drittes Kitaqualitätsgesetz (KiQuTG) ab 2025
Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) mitteilte, ging es nun schnell: am 13. August hat das Bundeskabinett das „Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ beschlossen, als „Zwischenschritt für die Entwicklung nationaler Bildungsstandards in Abstimmung mit den Ländern, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen“. Hier der offizielle Gesetzesentwurf: Weiterlesen →
Positionspapier zu Krankheitsausfällen
Vor dem Hintergrund hoher Krankenstände und starker Überlastung von KiTa-Mitarbeitenden hat das „Fachkräfte-Forum“ ein Positionspapier zu dringend erforderlichen Reformen entwickelt. Darauf bezugnehmend veröffentlichte die Bertelsmann Stiftung anhand von Krankenkassendaten Berechnungen zu den Ausfallzeiten von pädagogischen Fachkräften in allen Bundesländern. Auf dieser Basis wurden der Personalbedarf und die entstehenden Personalkosten für die erforderlichen Vertretungskräfte kalkuliert. Weiterlesen →
#Jedes Kind zählt Update
Über 220.000 Menschen haben die Petition für bessere Bedingungen in den Kitas unterzeichnet. Damit wurde das Ziel, die größte Petition aller Zeiten zu werden, zwar deutlich verpasst, ist aber immerhin die bislang erfolgreichste Petition des Jahres. Für den 03. September 2024, 19 Uhr ist das dritte digitale Kita-Form zur Initiative „Jedes Kind zählt“ geplant. Die Initiative bedauert, dass der Gesetzentwurf für das dritte Kita-Qualitätsgesetz keine bundesweiten Qualitätsstandards vorsähe, man noch keinen Anhörungstermin für die Petition erhalten habe und (sinngemäß) nun langsam auch die Zeit knapp würde.
www.jedes-kind-zaehlt.de
Illegale Gruppen?
Aus der Beratung: Inhabergeführte Einrichtungen machen sich gern ein bisschen über Elterninitiativen lustig mit der Aussage „Die wissen nicht, wo ihre Betriebserlaubnis ist“. Mit zusammen 36 Jahren Erfahrung in der Fachberatung kommen aber auch die hiesigen KEKS-Beraterinnen zu keiner abweichenden Einschätzung.
Die Betriebserlaubnis ist Voraussetzung für den Betrieb einer Einrichtung, in der (mehrere) Kinder durch (eingestelltes oder selbständiges) Personal und außerhalb der eigenen Privatwohnung regelmäßig betreut werden. Auch Tageseltern benötigen eine Betriebserlaubnis, klassische Babysitter hingegeben oft nicht. Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis bestehen in Abhängigkeit von Kinderanzahl und deren Alter und beziehen sich u.a. auf die Größe und Ausstattung der Räume sowie die Qualifizierung der Leitung. Weiterlesen →
Union Versicherungsdienst vs. Ecclesia
Der Union-Versicherungsdienst hatte offenbar im vergangenen Jahr festgestellt, dass nicht alle Kindertagesstätten, die bei ihm versichert waren, über die vorausgesetzte Mitgliedschaft beim Paritätischen verfügten. Zumindest in Münster führte dies dazu, dass einige Einrichtungen zum 31.12.23 die Kündigung ihrer Versicherung erhielten. Glücklicherweise gelang es dem Münsteraner Dachverband, neue „eigene“ Sammelverträge über die Ecclesia-Gruppe abzuschließen – ein Angebot, welches die meisten der Einrichtungen annahmen.
Sollte es unter unseren Mitgliedern Einrichtungen geben, die künftig gekündigt werden sollten aus obigen Gründen, so bitten wir von KEKS um frühestmögliche Benachrichtigung, um rechtzeitig eine ähnliche Lösung zu erarbeiten.
Entwurf Weiterentwicklung Qualitäts-Bundesgesetz
2019 war das Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“, in Kraft getreten. Ziel ist eine bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung. Das ließ sich der Bund einige Milliarden kosten. Aufgrund des Föderalismus konnten die Bundesländer eigene Schwerpunkte setzen und – wie NRW – zumindest teilweise in wahlkampfrelevante kostenfreie Kita-Jahre investieren.Über die Effektivität in Bezug auf die Qualität ließ sich da freilich streiten.
Dieses Gesetz wurde jeweils auf seinen Erfolg geprüft und weiterentwickelt. Inzwischen steht die Dritte Version im Entwurfsstadium. Weiterlesen →
Personalausschreibungen ausreizen
Oft liest man in Stellenausschreibungen schlicht, dass eine „Fachkraft“ gesucht werde. In Anbetracht des Fachkräftemangels könnte es hingegen zielführend sein, dies klar zu machen, wer alles (außer den „klassischen“ Erzieher:innen) gemäß Personalvereinbarung inzwischen als Fachkraft gilt und diese weiteren Berufsgruppen gezielter anzusprechen. Denn nicht jede:r arbeitssuchende geeignete Person weiß selbst, dass sie als Fachkraft gilt. Weiterlesen →
Petitionen zur Bildungswende
Derzeit ist offen, ob das Qualitätsentwicklungsgesetzt wie gehofft fortgeführt und auch entsprechend finanziell ausgestattet werden kann (wenngleich die Ministerin optimistisch ist).Vor diesem Hintergrund und der Situation in der Bildung (auch den Kitas) haben sich einige Petitionen und Bündnisse an den Start begeben. Die Petition zur Kampagne „Jedes Kind zählt“ kann jetzt online unterschrieben werden:
www.jedes-kind-zaehlt.de/unterschreiben Weiterlesen →
Notwendige Anpassungen für Webseitenbetreiber
Vor etwa zwei Monaten ersetzte das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, BGBl. 2024 I Nr. 149) das bisherige Telemediengesetz (TMG). Dieses hat (primär redaktionelle) Folgen für alle Betreiber von Webseiten: Weiterlesen →
Diskussionsveranstaltung „Die Lage der Kitas in NRW“
Die SPD-Fraktion im Landtag lädt für den 02.07.2024 ab 17:30 Uhr (Einlass) in den Landtag zu der Diskussionsveranstaltung „Die Lage der Kitas in NRW - Zwischen Prognos Studie und KiBiz“ ein. Weiterlesen →
Krisenszenario Personalausfälle
Michael Schrader von pragma hat für die Zeitschrift KiTa Aktuell Heft 5 und 6 2024 Beiträge zum Thema „Umgang mit dem Krisenszenario Personalausfälle in Kitas“ verfasst. Hierzu schreibt er: „Der Druck in den Kitas nimmt ja immer noch zu… Das ist leider so. Und wir müssen damit umgehen lernen und darauf vorbereiten, um das bestmögliche aus Krisensituationen zu machen. Hierzu meine Einschätzungen, Anregungen und Vorschläge: Weiterlesen →
Pilotprojekt Quereinstieg
Das Land hat Anfang des Jahres ein Modellvorhaben zum Quereinstieg in Kitas für das Berufsfeld Kinderpflege entwickelt und den Kommunen erstmalig übermittelt. Am 16. April diesen Jahres informierte das MKJFGFI erstmalig über die nachstehenden Möglichkeiten der Anrechenbarkeit auf Ergänzungsfachkraftstunden und damit die Refinanzierbarkeit des Projektes: Weiterlesen →
AJS-Veranstaltungen im Juni
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz in NRW weist auf zwei anstehende Veranstaltungen hin, bei denen noch Plätze frei sind:
Die Konversion zum Islam wird im öffentlichen Diskurs stärker diskutiert als die Konversion zu anderen Religionen. Oft wird nicht unterschieden, ob es sich um Konversionen zu unterschiedlichen Strömungen des Islam oder Konversionen in einen islamistischen Kontext hinein handelt. Doch was unterscheidet eine Konversion zum Islam von einer Konversion in einen islamistischen Kontext?
25.06.2024 | 10:00 – 13:00 Uhr | Online-Fortbildung | Teilnahme ist kostenlos
» Fake News – zum Umgang mit Falschmeldungen – AJS NRW
Es wird gelogen, was das Zeug hält – online wie offline! Falschmeldungen können politische Prozesse und Entscheidungen beeinflussen und schwere Folgen nach sich ziehen. Aber auch auf das persönliche Leben können Fakes Einfluss nehmen. Im Workshop beschäftigen wir uns u.a. mit den Merkmalen von Fake News, um diese zu erkennen.
27.6.2024 | 9:00 – 12:30 Uhr | Online-Fortbildung | 35,- € | begrenzte Teilnehmendenzahl
Mehr Informationen zu den Veranstaltungen finden sich über die Links oben oder auf www.ajs.nrw.
BAGE-Heft „Arbeitsschutz“
Das neue BAGE-Heft „Arbeitsschutz“ ist frisch gedruckt! Es ist umfangreicher als die anderen BAGE-Hefte und kostet für KEKS-Mitglieder 4€. Die Lieferung wird in den nächsten Tagen erwartet, bestellen könnt Ihr also bereits bei uns im Büro. Wer es schneller haben möchte, findet diese und andere Publikationen im Webshop der BAGE:
https://www.bage.de/shop/
Vorständen in Elterninitiativen ist das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen schon immer ein wichtiges Anliegen.
Allerdings ist es gar nicht so leicht im großen Feld der Arbeitssicherheit den Überblick zu behalten. Die Anzahl der Vorschriften ist inzwischen immens. Und letztlich trägt das Vorstandsteam in seiner Rolle als Trägervertreter, Arbeitgeber und Unternehmer hierfür die Verantwortung. Umso wichtiger ist es die inzwischen ebenfalls breit aufgestellten Unterstützungssysteme und Informationsquellen zu kennen und zu nutzen.
Save the Date: Bundestagung
Die nächste Bundestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) findet vom 13.06.-14.06.2025 in Potsdam statt.
Anforderungen an Spielgruppen
Die Anforderungen an Spielgruppen sind vor einigen Jahren beträchtlich angehoben worden. Zugrunde liegt die Grundlogik, dass, je jünger die betreuten Kinder sind und desto zeitlich umfassender die Fremdbetreuung erfolgt, im Sinne des Kindeswohls auch höhere Maßstäbe anzulegen sind, was die Qualifizierung der Mitarbeitenden, die Konzeption aber auch die Räumlichkeiten anbelangt. Weiterlesen →
#Jedes Kind zählt Update
Fachkräfte, Eltern, Träger und Verbände aus ganz Deutschland haben mit der Kampagne „Jedes Kind zählt“ eine offizielle Petition an den Bundestag eingereicht. Ziel ist es, die größte Petition aller Zeiten zu werden. Dafür braucht es 500.000 Unterschriften. Die Initiatoren der Kampagne fürchten den Wegfall der Bundesmittel für Qualitätsmaßnahmen in Kitas ab 2025. Weiterlesen →
#Jedes Kind zählt
Die Kampagne #Jedes Kind zählt möchte alle Erzieher:innen, Fachberatungen, Eltern, Träger und Verbände der frühkindlichen Bildung und Betreuung zusammenführen, um gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Politik Kitas und die Kinder in den Mittelpunkt stellt und endlich die Bedingungen verbessert. Hierzu fand am 07. Mai ein erstes digitales Kita-Forum statt. Weiterlesen →
Neues Rahmenvertragsangebot Arbeitssicherheit
Seit bereits einigen Jahren besteht im Bereich der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Arbeitssicherheit für KEKS-Mitglieder die Möglichkeit, auf das Rahmenangebot der Ingenieurgesellschaft AJP GmbH, Münster
zurückzugreifen. Diese sind auf die sicherheitstechnische Betreuung von Elterninitiativen spezialisiert.
Neu hinzugekommen ist in diesem Bereich das Angebot des Kölner Unternehmens Salz-Arbeitsschutz. Hier handelt es sich um einen Anbieter, für den sich gleichfalls sehr viele unserer Mitglieder entschieden haben. Ein Ansichtsangebot für die Betreuung von bis zu zehn Mitarbeitenden liegt im KEKS-Büro vor. Weiterlesen →
Das Ende einer Spielgruppe
Bedauerlicherweise kam das LVR nach intensiver Prüfung zu den Ergebnis, dass es einer seit über drei Jahrzehnten im Agnesviertel bestehenden Spielgruppe keine Betriebserlaubnis in Aussicht stellen kann. Vorangegangen waren sehr intensive Wochen, in denen Vorstand und Elternschaft der Einrichtung äußert engagiert und konzentriert darum bemüht waren, die Rahmenbedingungen genehmigungsfähig umzugestalten. Es scheiterte letztlich und fast schon überraschend an den räumlichen Gegebenheiten. Der vorhandene Raum wurde auch bei einer möglichen Gruppenverkleinerung als zu klein erachtet, zudem hätte sich der Sanitärraum nicht unmittelbar anschließend befunden, sondern knapp 10m entfernt. Zur kostenfreien zur Verfügung-Stellung eines weiteren Raumes sah sich der Vermieter, welcher durch einen Anruf die Prüfung ausgelöst hatte, nicht in der Lage. Das Bedauern über die im August erfolgende Schließung besteht sowohl auf Seiten des LVR, wie auch der Elternschaft der Spielgruppe. KEKS verliert eines seiner langjährigsten Mitglieder.
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Neues Mitglied: Raschelbande e.V.
Wir begrüßen unter unseren Mitgliedern als Neuzugang herzlich den Verein Raschelbande. Diese Elterninitiative befindet sich derzeit auf ihrem Weg Richtung Betriebserlaubnis. Geplant ist ein eingruppiger Waldkindergarten Gleueler Straße/Militärring in Köln. Aktuell werden noch Eltern gesucht, welche, sofern es August losgehen könnte, Interesse daran hätten, ihr Kind in einen Waldkindergarten zu geben. raschelbande.koeln
Sand austauschen oder waschen?
Der Erlass von 2018, der Kitas zum jährlichen Sandaustausch verpflichtete, wurde 2020 aufgehoben.
Aus hygienischer Sicht muss der Sand im Sandkasten alle 1-3 Jahre ausgewechselt werden. Abhängig ist das Intervall aber von individuellen Gegebenheiten. So kann eine Nachtabdeckung sinnvoll sein, um Nachbars Katze, Laub usw. abzuhalten.
https://www.sichere-kita.de/aussengelaende/spielplatzgeraete/sandkasten
Den Austauschen können GaLa-Unternehmen machen.
Kümmert man sich um die Neubefüllung selbst, so sind von der Körnung her viele Einrichtungen mit „gewaschenem Mauersand“ zufrieden, weil dieser nicht zu fein ist. Keine der Einrichtungen gab an, dass sich statt einem Austausch das Waschen lohnen würde. Nichtsdestotrotz gibt es inzwischen spezialisierte Anbieter, die gerade das Gegenteil sagen. Ökologisch sinnvoll wäre es (je nach Art der Reinigung). Je teurer „neuer“ Sand wird, desto eher lohnt sich das Waschen, hier sind Veränderungstendenzen zu beachten.
Aus der Beratung: Schwangere Erzieherinnen
Man *könnte* ausschließlich Erzieherinnen einstellen, die Kinder hassen. Wer das aber nicht möchte, wird als Arbeitgeber früher oder später sicher mehrmals mit schwangeren Erzieherinnen „zu tun“ haben. Folgendes ist dann zu tun:
Der Arbeitgeber muss sofort, sobald ihm die Schwangerschaft bekannt ist, der Erzieherin ein vorrübergehendes Tätigkeitsverbot mit Kindern aussprechen. Die Erzieherin hat beim Betriebsarzt oder Arzt ihrer Wahl eine serologische Blutuntersuchung vornehmen zu lassen. Nur wenn diese Untersuchung eine ausreichende Immunität ergibt, ist die Wiederaufnahme der Tätigkeit möglich. Anderenfalls sind je nach Krankheit unterschiedliche Maßnahmen einzuleiten. Weiterlesen →
Aus Beratung: Erweiterte Führungszeugnisse
Die kommunalen Jugendämter sind bereits seit einigen Jahren dazu verpflichtet, „Vereinbarung nach§ 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII“ mit den freien Trägern der Jugendhilfe zu Treffen, die definieren, welcher Personenkreis erweiterte Führungszeugnisse vorzulegen hat. Zugegeben haben einige Jugendämter lange zur Umsetzung gebraucht und zugegebenermaßen sind die Vereinbarungen teilweise recht schwammig.
Vom Grundprinzip her läuft es aber darauf hinaus, dass jede Person, die aufgrund Dauer oder Intensivität ihrer Tätigkeit eine Bindung zu den betreuten Kindern aufbauen könnte oder im Rahmen der Einrichtung die Möglichkeit hätte, unbeobachtet mit ihnen zu sein, ein erweitertes Führungszeugnis vorzuzeigen hat. Das betrifft neben fast allen Mitarbeitenden (darunter auch Praktikanten oder Küchenkräfte) der Kita teilweise auch ehrenamtlich Tätige, beispielweise wäre hier an die regelmäßige Vorlese-Oma zu denken oder eben andere „Aufgabeninhaber“, deren Tätigkeit während der Betreuungszeit nicht nur vereinzelt in der Kita erfolgt. Also wenn Eltern vorgesehen sind, die in der Betreuung einspringen oder unterstützen sollen, diese in jedem Fall. Kommen sie aber nur einmal ausnahmsweise vormittags mal vorbei, um Unkraut zu jähten, dann eher nicht. Weiterlesen →
Ehrenamtsnachweis!
KEKS e.V. ist bereits seit mehreren Jahren dazu berechtigt, offizielle „Engagementsnachweise“ des Landes auszustellen. NRW hat 2002 als erstes Bundesland einen Engagementnachweis eingeführt – gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden und weiteren Trägern des Ehrenamtes, Wirtschaftsverbänden und Arbeitgeberorganisationen. Der Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen ist eine Form der Wertschätzung und Anerkennung.
Welchen Nutzen hat der Engagementnachweis? Nun, er dient bei Bewerbungen als Nachweis für soziale Kompetenzen und ehrenamtlich erworbene Kompetenzen. Denn das, was beispielsweise Vorstände in Elterninitiativen leisten, geht ja über ein „normales“ Ehrenamt deutlich hinaus. Gerade die Personalführung und die finanzielle Verantwortung bestimmter Vorstandsposten hat auch für das berufliche Weiterkommen hohe Relevanz.
Nachweise können bei KEKS unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, des Zeitraums der Tätigkeit, des Amtes und der dazugehörenden Tätigkeiten sowie der Einrichtung kostenfrei angefordert werden.
Vertragsstrafe für Pflichtarbeitsstunden?
Pflichtarbeitsstunden in Elterninitiativen sind zulässig. Ob diese in Form eines Vorstandsamtes (viele Elterninitiativen befreien Vorstände pauschal von Pflichtarbeitsstunden, da diese sowieso mehr leisten) oder der Verantwortlichkeit für einen bestimmten Bereich (z.B. „Baugruppenleitung“) oder in Form „spontaner“ und wechselnden Tätigkeiten geleistet wird, ist letztlich die Entscheidung des jeweiligen Elternteiles. Es ist möglich, für den Fall nicht geleisteter Pflichtarbeitsstunden eine Vertragsstrafe vorzusehen.
Der „Nachteil“ besteht darin, dass sich vermögende Eltern „freikaufen“ könnten. In der Realität wurde dies aber nur in Ausnahmefällen beobachtet bzw. vermutet. Zudem sollte für den sozialen Frieden darauf geachtet werden, dass eine Unterscheidung erfolgen kann und erfolgen sollte zwischen Eltern, die es zeitlich wirklich nicht schaffen können (z.B. alleinerziehend und vollzeittätig mit drei Kindern und eins schwerbehindert) zu denen, die einfach keine Lust haben.
Eine Vertragsstrafe sollte von ihrer Höhe her so bemessen sein, dass davon tatsächlich der Stundensatz einer Facharbeitskraft bezahlt werden kann. Denn die muss dann ja einspringen. Eine Handwerkerstunde liegt inzwischen bei 40€-60€/Stunde.
Es gibt Vorbedingungen:
1. Es muss beweisbar sein, dass die Eltern bei Vertragsabschluss wussten, dass sie verpflichtet sind, Elternarbeitsstunden zu leisten und in welcher Höhe. D.h. die Existenz von Elternarbeitsstunden und Vertragsstrafe müssen im Vertrag und einer separaten Beitragsordnung benannt werden.
3. Dies bedeutet, dass alle (künftig abgeschlossenen) Verträge geändert werden.
4. Zuerst aber muss in die Satzung unter „Mitgliedsbeiträge/Elternarbeitsstunden“ aufgenommen werden, dass es Vertragsstrafen gibt. Die Elternarbeitsstunden stehen ja hoffentlich schon drin?
5. Sinnvoll könnte sein, sowohl was die Stundenanzahl der Elternarbeitsstunden wie auch die Höhe der Strafzahlungen angeht, diese im Vertrag und in der Satzung nicht genau zu beziffern, sondern stattdessen zu schreiben: „Von den Mitgliedern sind sogenannte Elternarbeitsstunden zu leisten. Ihre Anzahl und ihre Fälligkeit wird mit einfacher Mehrheit in einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung festgesetzt. Eine Staffelung, beispielsweise in Hinsicht auf die Anzahl der Kinder einer Familie oder den Familienstand der Eltern, ist möglich. In nachgewiesenen Härtefällen kann die teilweise oder vollständige Pausierung von der Verpflichtung zu Elternarbeitsstunden durch einfachen Beschluss des Vorstandes erfolgen. Werden Elternarbeitsstunden nicht geleistet, ohne dass ein Härtefall nachgewiesen werden kann, wird eine Vertragsstrafe fällig. Ihre Höhe ist Teil der Beitragsordnung.“
6. Damit das ganze Nachdruck hat, könnte (je nach Satzung) unter „Beendigung der Mitgliedschaft“ aufgenommen werden, dass (auch) die Nichtzahlung einer festgesetzten Vertragsstrafe zur Kündigung führen kann.
Da es sich um eine Satzungsänderung handelt, muss allerdings die erforderliche Mehrzeit in der Elternschaft gefunden werden. Wie man ordnungsgemäß Satzungsänderungen durchführt, wisst Ihr?
Die Änderungen werden erst ab Eintragung beim Amtsgericht wirksam.
Aus Beratung: Keine Pflicht-Vorstände!
Wer kennt es nicht: Das Problem, Nachfolger für ausscheidende Vorstände zu finden. Die Vorstandstätigkeit verpflichtend zu machen (z.B. ein Jahr pro betreutem Kind) ist aber nach unserer Einschätzung unzulässig. Zum einen müssen Vorstände demokratisch von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Ein Automatismus („der/die muss gewählt werden, das ist sein/ihr Pflichtjahr“) ist nicht zulässig und gefährdet nach Einschätzung von KEKS womöglich sogar die Gemeinnützigkeit. Zum anderen könnte es durch einen solchen Automatismus dazu kommen, dass Menschen zu einem Amt kommen, für welches sie aus-egal-welchem-Grund völlig ungeeignet sind und dessen Verantwortlichkeiten sie nicht entsprechen können. In solchen Fällen läge ein Organisationsversagen der übrigen Vorstandsmitglieder vor, würden sie eine solche Person in ihrem Amt belassen und es hierdurch zu Fehlern käme (die weitreichende Folgen haben können). In Folge sind auch Vertragsstrafen für Eltern, die ihr „Vorstandsamt-Pflichtjahr“ nicht leisten, aus unserer Sicht unzulässig. Hinweis: Nicht jedes „Amt“ welches in Elterninitiativen existiert, ist automatisch ein Vorstandsamt im Sinne der Satzung und Pflichtarbeitsstunden als solches sind in Elterninitiativen selbstverständlich zulässig.
Wie findet man Nachfolger für ausscheidende Vorstände? Erfasst man bereits bei der Anmeldung der Kinder den Beruf und besondere Interessen/Affinitäten der Eltern in Hinblick auf zu vergebende Vorstandsaufgaben, so existiert bereits ein Überblick darüber, wer für Aufgabenbereich XY prädistiniert wäre. So fällt es jemandem, der auch beruflich vielleicht bereits mit Personalführung zu tun hat, die Übernahme einer solchen Aufgabe leichter und auch die benötigte Zeit, um sich einzuarbeiten, ist deutlich reduziert. Das senkt die Belastung. Zwotens: Existieren „Stellenbeschreibungen“ der freiwerdenen Vorstandsposten mit den Aufgabengebieten, können die Interessenten erheblich besser beurteilen, ob sie sich die Übernahme dieses Amtes zutrauen. Warum nicht Plakate gestalten und aushängen mit Ansprechpersonen bei Interesse? (Wenn nicht jede/r jede/n kennt, vielleicht sogar mit Foto?) Besteht eine stetige Kommunikationsbrücke zwischen Vorstand und Elternschaft, indem entsprechend aufbereitete Protokolle (ggf. anonymisiert/gekürzt) von Vorstandssitzungen regelmäßig ausgehängt werden, so kann auch dies den Informationsstand und auch das Verständnis für Vorstandsarbeit erheblich verbessern. (Und sei es nur, dass Arbeitsscheue abgeschreckt werden). Wie steht es um die Einarbeitung neuer Vorstände? Kann man diese gewährleisten oder gestaltet man diese sogar verpflichtend über die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen? Nicht zuletzt: Bildet der Vorstand ein „Gutes Team“ und zieht an einem Strang, fühlen sich die gegenwärtigen Vorstände wohl miteinander, fällt manches leichter. Welche Traditionen gibt es an kleinen Dankeschöns für die Vorstände? Bei meiner Elternini gabs im Advent immer ein großes Glas mit selbstgebackenen Plätzchen, einmal im Jahr die Einladung zu einem gemeinsamen Essen und Blumen nach der Mitgliederversammlung und ein kleines Präsent zum Geburtstag – klingt nach wenig, machte emotional aber viel aus. Man darf sich auch die Frage stellen: Mit wem würde ich denn gern zusammenarbeiten? Natürlich macht es einen Unterschied, ob „global“ unter allen Eltern nach einem Vorstand gesucht wird, oder ob man zusätzlich persönlich von jemandem angesprochen wird, der schon im Vorstand ist und bleibt und der einem sagt: Hej, wie wäre es mit dir, könnte ich mir gut vorstellen, das würde gemeinsam Freude machen.
Zu dem Thema Vorstandswechsel gibt es eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen. Bei uns im Büro oder unter bage.de