Das 2021 in Kraft getretene KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) ist die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Landesjugendämtern, den örtlichen Jugendämtern und den Trägern der Jugendhilfe. Es regelt u.a. auch die institutionelle Kindertagesbetreuung und ist Teil des Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
In diesem Zuge werden nun auch alle Träger von Kindertagesstätten regelmäßig (nach unserer Kenntnis alle 4 Jahre) durch das Landesjugendamt (LVR) geprüft. Weiterlesen →