Am 14.03.2024 war eine Expertenanhörung im Landtag zum Thema „Kitagründungen durch Elterninitiativen vereinfachen und stärken“. Für die Landes- beziehungsweise Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen war Beate Heeg (DAFFKE Münster) vor Ort, zudem mit einer Vertreterin von Kunterbunt (Köln) auch ein KEKS-Mitglied. Hier findet Ihr die Stellungnahme unserer Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen: Elterninitiativgründung 2024
Archiv der Kategorie: Aktuelles
Jahresprogramm Fortbildungen und Veranstaltungen 2024
Einladung Finanzen am 02.03.2024: Finanzen 020324
Einladung Neuvorstände am 27.04.2024: Neuvorstände 270424
Einladung „Mit der Kita in den Wald“ am 24.05.2024: Waldtag 240524
Einladung Personalvorstände am 25.05.2024: Einladung Personal 250524 NEU
Einladung Buchhaltung am 15.06.2024: Buchhaltung 150624
Einladung Finanzen am 05.10.2024: Finanzen 051024
Einladung Neuvorstände am 20.10.2024: Neuvorstände 201024
Einladung Personalvorstände am 17.11.2024: Personal 171124
Zulässigkeit von Zusatzbeiträgen
Das Familienministerium in NRW hat bereits im November 2020 die Unzulässigkeit von Zusatzbeiträgen für die Betreuung von Kindern erläutert. Gemäß § 51 Absatz 1 Satz 1 des am 1. August 2020 in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) können in Nordrhein-Westfalen Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ausschließlich vom Jugendamt festgesetzt werden. Kindertagespflegepersonen bzw. deren Anstellungsträger sowie Träger von Kindertageseinrichtungen dürfen grundsätzlich kein zusätzliches Entgelt von den Eltern der betreuten Kinder verlangen.
Von dieser Regel gibt es lediglich folgende Ausnahmen: a) Die Erhebung von Essensgeld, wobei nur die real entstandenen und transparent dargelegten Kosten verlangt werden dürfen und b) Elterninitiativen, d.h. Vereine, dem Erziehungsberechtigte von mindestens 90 Prozent der die Einrichtung besuchenden Kinder angehören, dürfen Vereinsbeiträge und Pflichtarbeitsstunden gemäß ihrer Satzung erheben.
Unzulässig sind Zahlungen, zu denen die Eltern anlässlich der Aufnahme ihres Kinders in die Kindertageseinrichtung verpflichtet werden. Ebenfalls darf die Aufnahme eines Kindes nicht von einer Mitgliedschaft der Eltern in einem separaten Förderverein abhängig gemacht werden. Einrichtungen, die keine Elterninitiativen sind, dürfen keine Pflichtarbeitsstunden verlangen. Eine separate Gebühr für z.B. Bastelmaterial ist unzulässig.
Zusätzliche Angebote der musikalischen oder bilingualen Früherziehung, Gesundheits-, Bewegungs- und Kreativangebote sowie Angebote zur Lese- bzw. Medienerziehung und Ähnliches dürfen innerhalb der öffentlich geförderten Öffnungszeiten vorgehalten werden, wenn gewährleistet ist, dass sie allen betreuten Kindern gleichermaßen zugänglich sind, wobei eine Differenzierung nach einzelnen Zielgruppen, an die sich spezifische Angebote richten, z.B. Kurse für Vorschulkinder, zulässig sind. Es ist aber dafür Sorge zu tragen, dass kein Kind aufgrund der finanziellen Situation der Eltern von einem Angebot ausgeschlossen wird. Dies gilt auch für Ausflüge.Besondere Angebote von Familienzentren außerhalb ihres Kita-Angebotes unterfallen nicht dem Verbot der Erhebung von Zusatzbeiträgen. Es soll jedoch grundsätzlich gewährleistet sein, dass alle Familien gleichermaßen Zugang haben und Kostenbeiträge nicht ihre chancengerechten Entwicklungsmöglichkeiten einschränken.
Mit Urteil vom 26. Oktober 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht abweichend davon und bezogen auf die Klage eines Berliner Trägers gegen das Land Berlin, welches eine starre Obergrenze für Zuzahlungen verfügt hatte (also eine etwas andere Situation) die Zulässigkeit von Obergrenzen für Zuzahlungen zurückgewiesen, da diese mit dem gesetzlich verankerten Prinzip der Trägerpluralität nicht vereinbar sei. Zwar tritt durch dieses Urteil das Prinzip der Chancengleichheit für alle Kinder nicht hinter das gleichermaßen zu beachtende Recht der Träger auf Pluralität und Autonomie zurück -aber es seien eben beide Rechtsgüter gleichermaßen zu beachten.
Ob und in welcher Form langfristig diese grundsätzliche Entscheidung auf das in NRW geltende grundsätzliche vollständige Verbot von Zusatzbeiträgen (Obergrenze=0) Einfluss haben wird, ist noch nicht absehbar. Tatsache ist, dass in NRW sogenannte Erzieherinitiativen, die keine Elternvereinsbeiträge erheben dürfen, allergrößte Finanzierungsschwierigkeiten haben. Hier zeigt sich, dass die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass eine Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu Einschränkungen auch in der Trägerpluralität führt, durchaus zutrifft. Bereits 2017 kam ein Rechtsgutachten der Fröbel-Gruppe zu dem Ergebnis, dass eine mit Eigenanteilen verbundene Förderfinanzierung bei der Erbringung rechtsanspruchsgestützter Leistungen zu einer Angebotsteuerung führt, die fachlich geeignete Leistungsanbieter ausgrenzt und damit das Wunsch- und Wahlrecht der leistungsberechtigten Personen aushöhlt.
Bundestagung 07.-08. Juni 2024
Die Anmeldung ist freigeschaltet: Die LAG freie Kitaträger Hessen und die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) freuen sich, euch am Freitag, den 7. Juni und Samstag, den 8. Juni in Frankfurt am Main begrüßen zu können:
Einst bewegt – heute etabliert – Zeit für neue Initiativen.
Elterninitiativen und kleine freie Träger im Wandel
Kinderläden, Elterninitiativen und kleine Träger haben die Kita-Landschaft entscheidend geprägt. Sie sind heute ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Dennoch sehen sich kleine freie Träger und Elterninitiativen mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Am Fachtag widmen wir uns der Frage, was diese Träger ausmacht und was es benötigt, damit sie weiterhin effektiv Kitas betreiben können und für Fachkräfte attraktive Arbeitgeber sind. Wir freuen uns auf eure Perspektiven und Erfahrungen und eine lebhafte Diskussion mit euch.
Alle weiteren Informationen entnehmt ihr der ausführlichen Ausschreibung unter https://eveeno.com/130185846
Alle interessierten Fachkräfte, Trägervertreter*innen und Eltern sind herzlich willkommen.
Demo in Düsseldorf
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW wird mit der Kampagne „NRW bleib sozial!“ auf die prekäre Lage der sozialen Einrichtungen und Dienste aufmerksam machen will. Für den 19. Oktober 2023 ist ein zentraler Aktionstag in Düsseldorf geplant.
Zentrale Aktion:
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW ruft auf zu einer Kundgebung vor dem Landtag. Es ist fünf vor zwölf, viele Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege sind am Limit.
Wir laden daher ein zur Kundgebung vor dem Landtag in Düsseldorf. Die Kundgebung beginnt um 11:55 Uhr und ist bis 14:00 Uhr geplant. Die Sammelphase beginnt ab 11:00 Uhr, der genaue Standort wird uns noch von der Polizei zugewiesen, hierüber informieren wir.
Eingeladen sind all die Menschen, die von der prekären Lage in den Einrichtungen und Diensten betroffen sind und am 19.10. darauf aufmerksam machen möchten. Wir sind viele, wir sind bunt und wir sind das soziale Netz der Gesellschaft! Ob Kita, OGS oder Migrationsbereich, Beratungsstellen und andere Dienste, die soziale Träger-Landschaft der Freien Wohlfahrtspflege ist vielfältig und jede*r soll sich beteiligen können.
Sehr gerne können Sie mit diesem Aufruf die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege über den Aktionstag informieren und zur Kundgebung einladen, je mehr wir sind, desto besser und lauter! Ausdrücklich sollen sich auch Eltern, Kinder, Angehörige und alle Nutzer*innen unserer Einrichtungen beteiligen können, da diese im Besonderen von den drohenden Konsequenzen betroffen sind.
Dezentrale Aktionen:
NRW ist groß und nicht allen wird es möglich sein nach Düsseldorf zu kommen. Daher verbinden wir den Aufruf zu einer zentralen Kundgebung vor dem Landtag, mit dem Startschuss dezentraler Veranstaltungen.
Ab dem 19.10.2023 können Sie oder einzelne Dienste und Einrichtungen vor Ort Veranstaltungen zur Kampagne „NRW bleib sozial!“ durchführen. Laden Sie hierzu gerne die örtlichen Landtagsabgeordneten (insbesondere der Regierungsfraktionen) in Ihrem Wahlkreis ein. Die dezentralen Aktionen sollen die Kampagne „NRW bleib sozial!“ dann ab dem 19.10. über die nächsten Wochen weitertragen. Auf diese Weise können sich NRW-weit alle beteiligen und wir können über mehrere Wochen auf die Situation aufmerksam machen, nicht nur an einem Aktionstag.
Nächste Schritte:
Auf der Internetseite www.nrw-bleib-sozial.de finden Sie ab sofort den anhängenden Aufruf, bis Donnerstag werden dort umfangreiche Materialien zum Download sowie weitere Unter-Rubriken freigeschaltet, unter anderem ein Veranstaltungs-Kalender. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre örtlichen Veranstaltungen dort eintragen, damit alle einen landesweiten Überblick behalten.
Am Freitag wird die Freie Wohlfahrtspflege NRW eine landesweite Pressemeldung mit Verweis auf die Website versenden.
Die Planungen zur zentralen Kundgebung am 19.10. laufen parallel. Über den Ablauf, den genauen Standort und weitere Details informieren wir Sie.
Nutzen Sie die anhängenden Aufruf-Dateien (PDF im Hochformat und quadratische Version für Social Media o.ä.) gerne, um vor Ort zu mobilisieren: Wir fahren nach Düsseldorf! Wir sind viele und wir sind bunt.
Aufruf zur DEMO am 23.09.2023
Liebe Mitglieder, liebe Elterninitiativen in NRW,
als Landesarbeitsgemeinschaft von Elterninitiativen vertreten wir in Nordrhein-Westfalen die Interessen hunderter kleiner Kindertagesstätten. Unsere Einrichtungen sind getragen vom freiwilligen bürgerschaftlichen Engagement.
Die Inflation und der nicht gegenfinanzierte Tarifabschluss bedrohen die Existenz unserer Einrichtungen. Elterninitiativen und kleine Freie Träger können Mehrausgaben nicht durch Steuereinnahmen ausgleichen. Kaum eine unserer Einrichtungen verfügt noch über Rücklagen. Die Landesregierung hat bislang, obgleich ihr diese unhaltbare Situation bekannt ist, keinen konkreten Plan zur Rettung der Einrichtungen vorgelegt. Ohne sofortige erhebliche zusätzliche Hilfe seitens des Landes werden viele der uns angeschlossenen Trägervereine in absehbarer Zeit zahlungsunfähig sein.
Zum 23.09.2023 rufen wir deshalb Eltern und Mitarbeitende zur Teilnahme am bundesweiten Bildungsprotesttages, an dem sich (u.a.) auch DGB, GEW, ver.di, Bundeselternrat, BEVKi, Deutschem Kinderhilfswerk beteiligen, auf.
Gefordert werden ein Sondervermögen Bildung und ausreichende Finanzierung, eine Ausbildungsoffensive für Lehrer*innen und Erzieher*innen, die Bildungseinrichtungen zukunftsfähig und inklusiv zu machen und ein echter Bildungsgipfel auf Augenhöhe.
Demos starten am:
Stadttheater Osnabrück um 11:00 Uhr
Heumarkt in Köln um 13 Uhr Demo-Start (15 Uhr Kundgebung, gleicher Ort)
Infos zum Bildungsprotest 2023:
www.bildungswende-jetzt.de/
https://youtu.be/x4s4q7mxUKw
Ukrainisch-Deutsche Spiel- und Begegnungsgruppe
Wir möchten die Räume unserer Kita für ukrainische Kinder zwischen 3-6 Jahren und ihre Familien zur Verfügung stellen und bieten freitags nach der regulären Betreuung eine Spielgruppe an. Neben vielen Möglichkeiten in dem Gruppenraum gibt es auch eine Dachterrasse und einen Turnraum zum Toben.
Es werden immer auch Kinder und Eltern unserer Elterninitiative anwesend sein um in den Austausch zu kommen und Ansprechpartner zu sein.
Die Spielgruppe findet Freitags von 16.15 – 18.00 Uhr in den Räumen der Räuberhöhle,
Aachener Strasse 11
50674 Köln, statt.
Bei Interesse oder Rückfragen: amei.fontaine@yahoo.de
Wege zum Beruf als Erzieher*in
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchten wir Sie auf unser Beratungsangebot zum Einstieg in die Ausbildung und den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher aufmerksam machen.
Wir freuen uns, wenn Sie über Ihre Verteiler das bundesweite, kostenfreie Angebot bekannt machen oder an geeigneter Stelle verlinken. Alle, die sich für das Berufsfeld der frühen Bildung interessieren, können sich an unser Beratungsteam wenden. Gefördert wird die Beratungsstelle im Rahmen der „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Gern können Sie untenstehenden Informationstext verwenden. Im Anhang finden Sie ihn als PDF.
Für Fragen erreichen Sie das Team der Beratungsstelle unter 030/50 10 10 939.
Freundliche Grüße
Tim Frauendorf und Birgit Rauschke
Beratungsstelle „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Wege in den Beruf“
Katholische Hochschule für Sozialwesen
Köpenicker Allee 39-57
10318 Berlin
Fon +49 (30) 501010 – 939
wegeindenberuf@fruehe-chancen.de
Pädagogische Fachkräfte für die frühe Bildung sind auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt. Wer sich über die Möglichkeiten der Ausbildung und den direkten Berufseinstieg in das Arbeitsfeld der Erzieherinnen und Erzieher informieren möchte, findet online eine Fülle von Informationen und verliert schnell den Überblick.
Erfülle ich bereits die Voraussetzungen für die Ausbildung?
Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt?
Kann ich die Ausbildungszeit verkürzen?
Welche direkten Wege in den Beruf stehen mir offen?
Für diese und alle weiteren Fragen gibt es ein kostenloses Beratungsangebot per Telefon und E-Mail.
Egal ob Sie gerade die Schule abgeschlossen haben oder einen Berufswechsel anstreben – das Angebot richtet sich an alle, die sich für das Berufsfeld der frühen Bildung interessieren. Gefördert wird das Beratungsangebot im Rahmen der „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Auf der Website der Fachkräfteoffensive steht für jedes Bundesland eine Informationssammlung zur Verfügung, die fortlaufend aktualisiert wird. Mit Doppelklick auf das Bundesland in der Deutschlandkarte öffnet sich das jeweilige PDF.
Website der „Beratungsstelle Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Wege in den Beruf“:
https://fachkraefteoffensive.fruehe-chancen.de/wege-in-den-beruf/
Beratungstelefon: 030 50 10 10 939
E-Mail: wegeindenberuf@fruehe-chancen.de
Montag: 09.00 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Dienstag: 09.00 – 12.30 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
PDF: Beratungsstelle Fachkräfteoffensive – Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher
Stellungnahme zum Referentenentwurf KiBiz
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen (LAGE) in Nordrhein-Westfalen begrüßt den mit dem Referentenentwurf „Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes“ erfolgten Versuch, die Auskömmlichkeit der Finanzierung von Kindertagesstätten herzustellen.
Leider müssen wir feststellen, dass die Definition der „Auskömmlichkeit“ hinsichtlich der Personalausstattung offenbar anhand eines Kompromisses von 2007 (sog. Konsenspapier) vorgenommen wird. Obwohl sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Personalstandards (Fachkraft-Kind-Schlüssel) sowie hinsichtlich der Förderbedarfe von Kindern maßgeblich verändert haben, sieht der Referentenentwurf diesbezüglich keinerlei Verbesserungen bei den Standards vor. Weiterlesen →
Demo „Mehr Große für die Kleinen“
Ein breites Aktionsbündnis aus Mitarbeiter/innenvertretungen (MAV) der Kirchen, Betriebsräten von AWO-Kitas, den Gewerkschaften ver.di und GEW, Berufsverbänden, Personalräten sowie Vertreter/innen des Landeselternbeirates will am Donnerstag, den 23. Mai 2019 vor dem Landtag in Düsseldorf für bessere Arbeitsbedingungen in den Kitas eintreten.
Bei der Demo „Mehr Große für die Kleinen“ geht es vor allem um mehr Personal für kleinere Gruppen und mehr individuelle Förderung für die Kinder.
Nähere Informationen:
http://mehr-grosse-fuer-die-kleinen.de/
Info aus den Räten der Stadt Köln 07.06.2018
Folgende Beschlüsse beziehungsweise Auskünfte mit Kita-Zusammenhang wurden gemäß Ratsinformationssystem der Stadt Köln im Zeitraum Februar – Mai gefasst:
08.05.2018: Vierzehnter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln: Herr Bürgermeister Dr. Heinen erinnert, dass die dezidierte stadtteilbezogene Auswertung alle zwei Jahre herausgegeben werde.
Übernachtungen in Kitas auf dem Prüfstand?
Es war einmal eine Kita in Wuppertal, die wollte (wie vermutlich jedes Jahr) zum Abschluss des Kita-Jahres mit den Kindern in ihrer Einrichtung übernachten. Aber da merkte ein Mitarbeiter der Bauaufsicht auf: Das geht so nicht. Denn in der Baugenehmigung dieser Kita beziehungsweise deren Nutzungsänderung hatte niemand erwähnt, dass sie überhaupt auch für Übernachtungen genutzt werden solle.
Stadt Köln informierte nicht über Zahlungsumstellung
Dass die finanzielle Situation von Kitas in ganz NRW angespannt ist, dürfte bekannt sein. Umso relevanter, dass die zum Betrieb benötigten Zuschüsse pünktlich auf den Konten der Einrichtungen eintreffen. Die Kölner Stadtverwaltung hat den Beschluss gefasst oder wurde angewiesen, die Kita-Zuschüsse nicht mehr, wie bislang, in der letzten Woche des Monats, sondern ab sofort erst zum 01. des Folgemonats zu überweisen.
Einmalig 500 Millionen Euro für Kitas in NRW
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Vordruck Anmeldung
Hier der Anmeldevordruck, der bei all unseren Veranstaltungen zum Einsatz kommt….