Wie wir hörten, soll es in mindestens einer Einrichtung dazu gekommen sein, dass eine Rückforderung für das Kitajahr 2016/17 vom „Septembergeld“ abgezogen wurde. Dies scheint uns bei vorsichtiger Ersteinschätzung möglicherweise nicht zulässig zu sein, da ja die Rückforderung ja inhaltlich mit dem Septembergeld nichts zu tun hat. Wir haben den Vorgang insofern mal zur Klärung an proVedi weitergegeben. Grundsätzlich erlaubt eine gut geführte Buchhaltung es, noch rückzuzahlende Beträge aus Vorjahren separat nachzuhalten, so dass man von Rückforderungen nicht überrascht wird. Natürlich ist es ein schlechter Scherz, dass die Abrechnung des Kitajahres 2016/17 erst jetzt erfolgt. Köln dürfte den Rekord halten. Je komplizierter es mit Rücklagen, Rückforderungen usw. wird, desto notwendiger, dass die Buchhaltung in fachlich guten Händen liegt.
Zu wenig Personal, zu wenig Leitungszeit und viele Anforderungen, die ohne mehr Ressourcen und ein multiprofessionelles Unterstützungssystem kaum bewältigt werden können – so lassen sich die Ergebnisse der aktuellen DKLK-Umfrage, an der 3.055 Kitaleitungen teilgenommen hatten, zusammenfassen. Schwerpunktthema der Befragung 2024 ist die Sprachliche Bildung.“ „Der Personalmangel an Kindertagesstätten bestimmt den Alltag. Das hat Konsequenzen! Wo kaum die Betreuung gewährleistet werden kann, bleibt die individuelle Förderung sprachlicher Kompetenz eine Wunschvorstellung.“ Zu den Ergebnissen der DKLK-Studie 2024 gelangen Sie hier.